Bewohnerparken
Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zum Bewohnerparkausweis finden Sie auf dieser Seite.
Die Beantragung von kostenlosen Bewohnerparkausweisen für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 ist ab sofort digital über das Bürgerportal oder vor Ort in den Bürgerservice-Standorten möglich!
- Bewohnerparken Bundesgartenschau 2023
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Wenn Sie in einer für die Bundegartenschau (BUGA) 2023 eingerichteten Bewohnerparkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie einen kostenfreien Bewohnerparkausweis beantragen. Die Bewohnerparkzonen gelten in Teilen von Feudenheim, Käfertal-Süd und Rott sowie Neuhermsheim und Neuostheim. Eine genaue Abgrenzung und Darstellung sowie weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage.
Der Bewohnerparkausweis ist befristet für den Zeitraum der BUGA vom 14. April bis 8. Oktober 2023 gültig.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis für den Zeitraum der BUGA ändern möchten, sprechen Sie bitte persönlich beim Bürgerservice vor. Eine digitale Änderung des BUGA-Bewohnerparkausweises ist nicht mglich.
Digitaler Antrag BUGA-Bewohnerparkausweis Digitale Terminvereinbarung für persönliche Vorsprache - Bewohnerparken Neuantrag
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Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone in Mannheim gemeldet sind, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- (falls erforderlich) eine von dem*der Halter*in unterschriebene Nutzungsüberlassungserklärung
Bei Härtefällen (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und/oder Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zusätzlich:
- Leistungsbescheid nach dem SGB II
- Blauer/orangefarbener Schwerbehindertenparkausweis
Pro Person kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Wenn Sie den Antrag digital stellen, müssen Ihre Angaben zeichengenau mit den Daten auf Ihrem Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) übereinstimmen. Dies betrifft insbesondere Zweit- oder Doppelnamen.
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auch bis zu sechs Monate nach Ablauf verlängern. Die Gültigkeit beginnt dann ab dem Tag, an dem Sie die Verlängerung beantragt haben. Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablauf verlängern, müssen Sie ein Neuantrag stellen.
Wenn Sie einen gültigen Bewohnerparkausweisen besitzen, können Sie für Ihre Gäste Tagesparkscheine direkt bei den Mannheimer Parkhausbetrieben (MPB) in C 1, 13-15, 68159 Mannheim erwerben. Nähere Informationen erhalten Sie von der MPB.
Digitaler Neuantrag Digitale Terminvereinbarung für persönliche Vorsprache
Gebühren:
Hinweis: Für Härtefälle (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen reduziert sich ab 1. Januar 2023 die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis um 20 %.
Sind Sie Leistungsbezieher*in nach dem SGB II und Inhaber*in einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen reduziert sich die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis nur einmalig um 20 %.
Laufzeit Gebühr 6 Monate
31,88 Euro
25,50 Euro (für Härtefälle (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen)12 Monate
63,75 Euro
51,00 Euro (für Härtefälle (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen) - Bewohnerparken Änderung
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Bei Umzug in eine andere Bewohnerparkzone oder bei Wechsel Ihres Kennzeichens müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis ändern.
Bitte bringen Sie mit:- Zulassungsbescheinigung Teil I
- (falls erforderlich) eine von dem*der Halter*in unterschriebene Nutzungsüberlassungserklärung
Hinweis:
Bei einer digitalen Änderung geben Sie zur Identifikation bitte das bisherige Kennzeichen an. Sie haben im nächsten Schritt die Möglichkeit, das Kennzeichen zu ändern.
Bei der Verlängerung des Bewohnerparkausweises können Sie eine gebührenfreie Änderung des Kennzeichens und der Adresse vornehmen. Eine Verlängerung ist vier Wochen vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich.
Digitale Änderung Digitale Terminvereinbarung für persönliche Vorsprache
Gebühren:
Gebühr je Änderung
5,00 Euro - Bewohnerparken Verlängerung
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Ist Ihr Bewohnerparkausweis abgelaufen, müssen Sie diesen verlängern.
Bitte bringen Sie mit:- Zulassungsbescheinigung Teil I
- (falls erforderlich) eine von dem*der Halter*in unterschriebene Nutzungsüberlassungserklärung
Bei Härtefällen (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und/oder Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen zusätzlich:
- Leistungsbescheid nach dem SGB II
- Blauer/orangefarbener Schwerbehindertenparkausweis
Hinweis:
Bei einer Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit, ist der neue Bewohnerparkausweis nahtlos gültig. Bei einer Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit, beginnt der Gültigkeitszeitraum des neuen Bewohnerparkausweises an dem Tag, an dem Sie die Verlängerung beantragt haben.
Bei der Verlängerung des Bewohnerparkausweises können Sie eine gebührenfreie Änderung des Kennzeichens und der Adresse vornehmen. Eine Verlängerung ist vier Wochen vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich. Auf Wunsch erhalten Sie eine Erinnerungsmail.
Digitale Verlängerung Digitale Terminvereinbarung für persönliche Vorsprache
Gebühren:
Hinweis: Für Härtefälle (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen reduziert sich ab 1. Januar 2023 die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis um 20 %.
Sind Sie Leistungsbezieher*in nach dem SGB II und Inhaber*in einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen reduziert sich die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis nur einmalig um 20 %.
Laufzeit Gebühr 6 Monate
31,88 Euro
25,50 Euro (für Härtefälle (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen)12 Monate
63,75 Euro
51,00 Euro (für Härtefälle (Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II) und Inhaber*innen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen) - Bewohnerparken erneuter Download
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Bei Verlust kann der Bewohnerparkausweis erneut für eine Gebühr von 5,00 Euro heruntergeladen werden.
Bewohnerparkzonen in Mannheim:
- Innenstadt, Quadrate A bis D - Bezirk 1.1
- Innenstadt, Quadrate E bis K - Bezirk 1.2
- Innenstadt, Quadrate L bis O - Bezirk 1.3
- Innenstadt, Quadrate P bis U - Bezirk 1.4
- Jungbusch - Bezirk 1.5
- vordere Oststadt - Bezirke 2.1 und 2.4
- Schwetzingerstadt - Bezirke 2.5 und 2.6
- Neckarstadt, Schafweide - Bezirk 3.1
- Neckarstadt-Ost - Bezirk 3.2
- Neckarau (Almenhof) - Bezirk 4.0
- Lindenhof - Bezirk 4.1
- Luzenberg - Bezirk 5
- Seckenheim - Bezirk 6.1
- Käfertal - Bezirke 7.1, 7.2 und 7.3