Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
Im Sozialen Dienst des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt Mannheim gibt es eine spezialisierte Kindesschutzstelle, die für alle Neumeldungen von Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und bei Inobhutnahmen Mannheimer Kinder tätig wird.
Das Spielmobil hat es sich zur Aufgabe gemacht, Spielräume und Spielträume für Kinder zurückzuerobern. Kinder lernen im Spiel die Welt kennen. Ihre Träume sind der Motor für ihre Entwicklung und damit auch ein Motor für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Wir wollen die Kinder dabei unterstützen, wenigstens einen Teil dieser Träume wahr werden zu lassen.
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.
Wir sind erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern in Mannheim, wenn es Fragen oder Sorgen im Zusammenhang mit der Entwicklung oder des Verhaltens junger Menschen gibt. Unsere Fachkräfte bieten auch Rat und Hilfe bei familiären, sozialen oder psychischen Not- und Krisensituationen.
Wir hören Ihnen zu und helfen, Lösungen zu finden.
Wohngeld wird als Mietzuschuss an Mieter*innen von Wohnraum und an Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen gezahlt oder als Lastenzuschuss Eigentümer*innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bewilligt.
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten, um den eigengenutzten Wohnraum finanzieren zu können.
Familien erbringen unverzichtbare Leistungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Zukunft unserer Gesellschaft. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigen Familien jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und eine familienfreundliche Umgebung. Für die Stadt Mannheim ist Familien- und Kinderfreundlichkeit daher ein wichtiges strategisches Ziel.
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) wird in zwei Schritten durchgeführt. Ziel von Schritt 1 der ESU ist es, festzustellen, ob Förderbedarfe bestehen. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.
Schulsprechstunde
Der Fachbereich Gesundheit bietet jeden Dienstag (außer in der Schulferien) eine regelmäßige Sprechstunde an.