Auf dieser Seite werden den Mitgliedern des Gemeinderates zu laufenden Bebauungsplanverfahren ergänzende Unterlagen wie z.B. Gutachten, Äußerungen/ Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
Der städtische Veterinärdienst bietet u.a. folgende Dienstleistungen: die Untersuchung von Kleintieren, die von ihren Haltern ins Ausland verbracht werden sollen, das Ausstellen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses oder die Erstellung von Sachverständigen-Gutachten bei Tierseuchen-Verdachtsfällen.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.