Mit der Stiftung Begabtenförderung der Stadt Mannheim und ihrer Kinder- und Jugendakademie besteht ein durchgehendes Konzept der außerschulischen Begabtenförderung von der Vorschule bis zum Schulabschluss.
Wenn Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene eine (drohende) seelische Behinderung haben, kann für sie Eingliederungshilfe gewährt werden. Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist der § 35a SGB VIII.
Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ab sofort können Sie über das neue Geoportal der Stadt Mannheim kommunale Geodaten in Form von Kartendiensten anzeigen lassen.
Der amtliche Stadtplan der Stadt Mannheim ist ein vom Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung erstelltes Kartenwerk und dient der schnellen Orientierung im urbanen Raum der Stadt Mannheim und ihrer Umgebung.