1700
Für das neue Rathaus in F 1 wird der Grundstein gelegt. Seit 1705 finden dort die Ratssitzungen statt. Die durch einen zentralen Turm mit dem Rathaus verbundene Untere Pfarrkirche St. Sebastian wird 1710 geweiht.
1708
Im öffentlichen Verkehrsraum in Mannheim kann ein Kraftfahrzeug abgeschleppt werden, wenn es u.a. verbotswidrig in einem sicherheitsrelevanten Bereich geparkt ist und/oder für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr oder Behinderung darstellt
Beim Mannheimer Aktionsplan für Toleranz und Demokratie (MAP) handelt es sich um ein gesamtstädtisches Handlungskonzept, das bewusst die Stadtgesellschaft und ihre Institutionen möglichst breit anspricht und thematisch alle (potenziellen) Träger von Initiativen und Aktivitäten einlädt, sich unter Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen alle Formen der Ausgrenzung und Herabsetzung zu engagieren. Entsprechend breit sind die Ziele des MAP formuliert.
Beim Mannheimer Aktionsplan für Toleranz und Demokratie (MAP) handelt es sich um ein gesamtstädtisches Handlungskonzept, das bewusst die Stadtgesellschaft und ihre Institutionen möglichst breit anspricht und thematisch alle (potenziellen) Träger von Initiativen und Aktivitäten einlädt, sich für Toleranz, Diversität und Demokratie zu engagieren. Entsprechend breit sind die Ziele des MAP formuliert. (vgl. MAP-Zielsystem)
Beim Mannheimer Aktionsplan für Toleranz und Demokratie (MAP) handelt es sich um ein gesamtstädtisches Handlungskonzept, das bewusst die Stadtgesellschaft und ihre Institutionen möglichst breit anspricht und thematisch alle (potenziellen) Träger von Initiativen und Aktivitäten einlädt, sich für Toleranz, Diversität und Demokratie zu engagieren.
Die Evaluationsergebnisse der Projekte aus den Jahren 2011 und 2012 haben gezeigt, dass die Ziele (Leit-, Mittler- und Handlungsziele) des MAP bereits in den ersten beiden Förderjahren gut erreicht werden konnten.
Wer kann einen Projektantrag stellen? (Art des Trägers)
Nichtstaatliche Organisationen, die nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit tätig sind.
(z. B. Kultur- und Sportvereine, Fördervereine an Schulen, Elternvereine, Religionsgemeinden und gGmbHs, aber keine Einzelpersonen oder Bürgerinitiativen)
Antragstellende müssen ihren Sitz nicht in Mannheim haben, aber die zu erreichende Zielgruppe muss in Mannheim verortet sein.
Wie und wo ist ein Förderantrag zu stellen?