Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf Erhalt einer Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht. Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.
Die aktive Teilnahme und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern am öffentlichen Leben ist ein unverzichtbares Gut für den Zusammenhalt und die Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft.