Beim technischen Support werden Mannheimer Schulen von zwei Teams aus der Abteilung "Schulische IT" unterstützt. Dafür stehen zwei Teams zur Unterstützung bereit:
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich gelten zu machen (§§ 7h, 10f, 11a EStG) . Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Arbeiten auf der Grundlage einer detaillierten Kostenaufstellung mit der Stadt ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird, in dem die geplanten Maßnahmen aufgeführt sind. Durch die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen bauliche Missstände und Mängel behoben werden. Daher können bloße Instandhaltungsmaßnahmen nicht steuerlich geltend gemacht werden.