Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Menschen, egal welche sexuelle oder geschlechtliche Identität sie haben, wie ihr Geschlechtsausdruck oder ihre Geschlechtsmerkmale sind, ist das Ziel für die Stadtgesellschaft Mannheim. Leider erleben gerade trans, inter und nicht-binäre (kurz: tin) Menschen diese Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit noch nicht. Ein wichtiges Angebot sind daher Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten. Sie bieten die Möglichkeit, zusammenzukommen und gemeinsam die eigenen Positionen, eigene Stärke und Freiheitsgrade zu entwickeln.
Das Projekt hat zum Ziel, Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Schönau an eine Beschäftigungsaufnahme heranzuführen bzw. eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg hat sich nicht entspannt, sondern weiterhin verschärft. Besonders in touristischen Gebieten und Ballungsräumen ist das Zweckentfremdungsverbot daher ein wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen und die Auswirkungen des zunehmenden Wohnraummangels abfedern zu können.
Seit dem 15.10.2021 gilt in Mannheim das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Grundlage hierfür ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Baden-Württemberg (Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG) und die darauf beruhende Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Mannheim (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS). Die Satzung wurde am 05.10.2021 durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen und am 14.10.2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst für eine Dauer von fünf Jahren.