Haus des Jugendrechts Heinrich-Lanz-Str. 38 Jugendhilfe im Strafverfahren 68165Mannheim Deutschland
Das Haus des Jugendrechts ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Mannheim zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Wir suchen dringend engagierte Familien, Paare und Einzelpersonen, die bereit sind, Kinder und Jugendliche vorübergehend, oft auch dauerhaft, aufzunehmen.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben.