Behördliche Namensänderung
In extremen Einzelfällen gibt es ausnahmsweise die Möglichkeit, den Namen durch eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz zu ändern.
Dafür liegen die Hürden allerdings sehr hoch.
Eine Namensänderung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Dieser Begriff wird – gestützt durch höchstrichterliche Rechtsprechung – sehr eng ausgelegt.
Ein wichtiger Grund setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die vor allem in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens und in dem sicherheitspolizeilichen Interesse an der Beibehaltung seines bisherigen Namens zum Ausdruck kommen, zurücktreten müssen.
Bei einem Antrag auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist zu beachten, dass die Bearbeitung zeitlich aufwendig und mit sehr hohen Gebühren verbunden ist.
Bei minderjährigen Kindern wird zusätzlich eine Stellungnahme des Jugendamts erforderlich, dass die Namensänderung kindeswohldienlich ist.
Wir empfehlen den wichtigen Grund auf eine ca. 1-2 Din A 4 Seiten so ausführlich und stichhaltig wie möglich zu formuliere
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Eine persönliche Vorsprache der betroffenen Personen ist möglich, jedoch nicht erforderlich.
Sie können sich sowohl einen Termin für ein Erstgespräch buchen als auch direkt einen Antrag postalisch an das Standesamt schicken, ohne persönlich vorgesprochen zu haben.
- Was müssen Sie vorlegen?
In der persönlichen Vorsprache informieren wir Sie über die vorzulegenden Dokumente. Wenn Sie uns Ihren Antrag postalisch zuschicken möchten, senden Sie bitte vorab eine E-Mail an standesamt@mannheim.de bzgl. der notwendigen Unterlagen.
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistungen Gebühr Namensänderung 40,00 Euro Urkundenausstellung 20,00 Euro Bei behördlichen Namensänderungen werden hiervon abweichende Gebühren fällig.
Sie können bar oder mit der EC-Karte zahlen.- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Die Namensänderung können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.
Ersttermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung
Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.
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