Angleichungserklärung
Personen, die ihren Namen nicht durch deutsches Namensrecht erworben haben, können ihren Namen an das deutsche Namensrecht anpassen. Diese Anpassung erfolgt durch eine sogenannte Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB.
Dabei können zum Beispiel:
- Schreibweise von Vor- und Familiennamen angepasst werden
- ein bisher nicht vorhandener Familienname festgelegt werden
Welche Möglichkeiten im Einzelfall möglich sind, hängt von der derzeitigen Namensführung ab.
Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Eine persönliche Vorsprache der betroffenen Personen ist erforderlich.
Eine schriftliche Beantragung einer Namensänderung oder eine Beantragung durch Vollmacht ist nicht möglich.
- Was müssen Sie vorlegen?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Einbürgerungsurkunde
- Geburtsurkunde
- ggfs. Heiratsurkunde
- ggfs. Geburtsurkunden der KinderFalls die Urkunden im Ausland ausgestellt wurden, ist Folgendes erforderlich:
- Urkunden im Original, ggfs. mit Apostille oder Legalisation
- Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzerin bzw. einen Übersetzer
Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistungen Gebühr Namensänderung 40,00 Euro Urkundenausstellung 20,00 Euro Sie können bar oder mit der EC-Karte zahlen.
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Die Namensänderung können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.
Ersttermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung
Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.
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