Das Schulgesetz Baden-Württemberg sieht in § 25 SchulG u.a. vor, dass jede Grundschule, jedes Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und jede Berufsschule einen Schulbezirk hat. Wenn mehrere Schulen derselben Schulart bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke.
Mit Aktuelles aus dem Stadtwald informieren der Eigenbetrieb Stadtraumservice und die Untere Forstbehörde der Stadt Mannheim zu aktuellen forstlichen Maßnahmen im Käfertaler Wald, Dossenwald, Waldpark und auf der Reißinsel.
Unser Ziel ist: Wir achten wir bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen auf Barrierefreiheit, damit alle Menschen teilnehmen und mitwirken können. Für Teilnehmende und Mitwirkende ist es wichtig zu wissen, was sie erwartet.
Mannheim ist Vorbild für die internationale Zusammenarbeit von Städten. Kommunale Entwicklungspolitik und verantwortungsvoller Konsum tragen zu globaler Gerechtigkeit und einer nachhaltigen internationalen Politik bei.