Städtepartnerschaften leben von den Begegnungen Ihrer Bürgerinnen und Bürger. Daher unterstützt die Stadt Mannheim Schulen, Vereine und sonstige Institution mit Reisekostenzuschüssen bürgerschaftlicher Begegnungen mit unseren Partner- und Freundesstädten.
Um unsere Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit unseren Partnerstädten und lokalen Mannheimer Akteuren zu informieren, finden Sie im Folgenden die entsprechenden Abschlussberichte der bezuschussten Projekte.
„MOVE ON in Mannheim!“ ist ein muttersprachliches Beratungsangebot für EU-Neuzugewanderte in prekären Lebenssituationen. An fünf Standorten im Stadtgebiet werden EU-Neuzugewanderte über vorhandene Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen informiert und begleitet, um den direkten Zugang in die Regelstrukturen zu erleichtern.
Ziel des EU geförderten Projekts „ANIMA – Ankommen in Mannheim“ ist die Unterstützung von Zuwanderern aus EU-Ländern. Im Rahmen des Projekts wenden sich Sozialarbeiter nun direkt an diese Menschen um sie über vorhandenen Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen in Mannheim zu informieren und sie aktiv auf ihrem Weg der Integration in die Gesellschaft zu begleiten.
Kaufkraft kann als Näherungswert für das Nettoeinkommen verstanden werden. Sie ist die Summe aller Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Renten. Abgezogen werden Steuern und Sozialabgaben, nicht abgezogen werden regelmäßige Ausgaben wie Miete, Strom oder Beiträge für Versicherungen.
Daten zur Kaufkraft bilden eine Ergänzung zu anderen soziodemografischen Merkmalen der Stadtbevölkerung. Zusammen liefern sie wichtige Planungsgrundlagen für kommunales Handeln.
Im Einwohnermelderegister wird die Religionszugehörigkeit erfasst, wenn diese für den Verwaltungsvollzug – in diesem Fall zur Ermittlung der Kirchensteuerpflicht – notwendig ist. Im standardisierten Melderegisterabzug wird zwischen den Ausprägungen evangelisch, römisch-katholisch, sonstige und keine Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterschieden.