Mit BüMA bzw. Ankunftsnachweis in Aufnahmeeinrichtung:
Mit der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) besteht eine Residenzpflicht, die auf den Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung beschränkt ist. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim RP Karlsruhe zu stellen.
Die BüMA wurde mittlerweile durch den Ankunftsnachweis ersetzt.
Mit Aufenthaltsgestattung nach Asylantragstellung:
Laut Gesetz müssen alle Asylbewerber während der ersten sechs Monate in Deutschland, in Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Dort wird ihnen der "notwendige Bedarf" in Form von Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt.
Zusätzlich bekommen Flüchtlinge ein sogenanntes Taschengeld in bar ausgezahlt, für eine volljährige Einzelperson sind das 143 Euro im Monat (siehe § 3 AsylbLG).
Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Nachstehend sind verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, die eine erste Übersicht ermöglichen, jedoch aufgrund der Komplexität der Rechtslage nicht abschließend sind:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Während der Dauer ihres Aufenthalts im Inland erhalten Asylsuchende bis zum Abschluss des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Anspruchsberechtigt nach § 1 AsylbLG sind unter anderem auch geduldete Personen.
Die Stadt Mannheim pflegt im Auftrag des Gemeinderates eine Vielzahl an raumbezogenen Informationen über das Stadtgebiet, um qualifizierte Grundlagen für kommunale Planungen und Entscheidungen und interessierte Öffentlichkeit bereit zu stellen.
Das Themenspektrum der räumlichen Stadtentwicklungsplanung und der Kommunalstatistik ist breit gefächert. Als Datenquellen stehen automatisierte Verwaltungsregister, eigene Datenerhebungen sowie von anderen Behörden überlassene raumbezogene Daten zur Verfügung.
Der Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz bietet Ihnen mit der Bauberatung eine Anlaufstelle, in der Sie sich zu baurechtlichen Fragestellen informieren können.
Die Statistischen Ämter des Landes Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie einige weitere Institutionen stellen interkommunal vergleichende Statistikdaten in interaktiven Karten zur Verfügung. Diese online-Dienste bieten die Möglichkeit, Mannheimer Strukturdaten im Städtevergleich zu betrachten.