Organisatorische Struktur der Stadtverwaltung Mannheim
Die Stadtverwaltung Mannheim gliedert sich in insgesamt sechs Dezernate (Dezernat des Oberbürgermeisters und Dezernate I-V).
Der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung und ist gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderates, außerdem leitet er ein eigenes Dezernat. Vertreten wird der Oberbürgermeister durch den Ersten Bürgermeister, der ebenfalls ein Dezernat leitet.
Seit dem 1. Juli 2024 ist die Untere Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen dem Fachbereich Klima, Natur und Umwelt zugeordnet und im Technischen Rathaus der Stadt Mannheim verortet.
Fast 3.000 Jahre alt ist Zhenjiang, entsprechend viele Mythen ranken sich um die historische chinesische Stadt mit mehr als 3 Millionen Einwohnern im Osten der Volksrepublik. Malerisch sind die Hügel, die sich um Zhenjiangs Stadtzentrum gruppieren, sie tragen bildhafte Namen wie „Goldene Schildkröte“ oder „Fließender Jade-Hügel“. Die Altstadt mit ihren schmalen Straßen und den Kolonialbauten zeichnet sich durch eine besondere Atmosphäre aus.
Die schachbrettartige Form der Quadratestadt steht seit ihrer Geburtsstunde sinnbildlich für ihre Denker und klugen Köpfe. Der Pfälzer Kurfürst Friedrich IV. ließ sie 1607 nach damaligen Vorstellungen einer Idealstadt bauen. Inselgleich hebt sich Mannheim seitdem vom Rest der Gegend ab, thront erhaben zwischen Rhein und Neckar und erinnert von oben betrachtet an das etwa gleich alte Manhattan. Modernste Maßstäbe machen die Stadt zum Lehrstück strategischer Planung.
Der Kalender der Vielfalt Mannheim enthält wichtige Fest- und Feiertage der unterschiedlichen Kulturen und Religionen, die in Mannheim zusammen leben. Darüber hinaus informiert er über eine Vielzahl politischer und gesellschaftlicher Gedenktage sowie interkultureller Veranstaltungen in Mannheim. Herausgegeben wird der Kalender jährlich vom Eine-Welt-Forum Mannheim e.V. (EWF).
Die Sperrzeit ist die Zeit, in der Lokale – Speiserestaurants, Bars, Diskotheken, Biergärten usw. – geschlossen sind. Sie ist (landes)gesetzlich geregelt und dient in erster Linie dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.
Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder ein*e Jugendliche*n? Sie haben ein „ungutes“ Gefühl? Sie haben Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung, Ihrer Praxis oder im persönlichen Umfeld? Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ieF), die bei einer Gefährdungseinschätzung beratend hinzugezogen wird.