Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Wir übernehmen die Kosten zur Weiterführung Ihres Haushalts, wenn - Sie bisher die leitende und ordnende Funktion im Haushalt innehatten, - Sie vorübergehend dazu nicht mehr in der Lage sind (zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt), - keine anderen Haushaltangehörigen den Haushalt für Sie führen können - und keine Ansprüche (zum Beispiel bei der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung).
Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.