Das Fundbüro ist die zentrale Anlaufstelle für verlorene und gefundene Gegenstände im Stadtgebiet Mannheim und den Verkehrsbetrieben der RNV. Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als zehn Euro wert ist, müssen Sie den Gegenstand im Fundbüro abgeben.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
KZ-Gedenkstätte Sandhofen Kriegerstr. 28 68307Mannheim Deutschland
In mehreren Kellerräumen der heutigen Gustav-Wiederkehr-Schule in Mannheim-Sandhofen ist seit dem 12.11.1990 eine Dauerausstellung eingerichtet, die nach vorheriger Anmeldung von Schulklassen, Gruppen und Einzelpersonen besucht werden kann. (Regelmäßige Öffnung: Jeden 3. Sonntag im Monat, 14 bis 17 Uhr. Weitere Besichtigungstermine sind der Homepage des Vereins KZ-Gedenkstätte Sandhofen e.V. zu entnehmen)
Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt - Voltastr. 9 68199Mannheim Deutschland
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken und Wohnungseigentumsrechten, das in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundbesitzes erfasst, die mit diesem verbunden sind. Insbesondere werden im Grundbuch Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsrechte und dergleichen eingetragen.
In das Grundbuch kann nicht jedermann Einsicht nehmen. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Die Abteilung Veranstaltungen und Protokoll ist zentraler Ansprechpartner für städtische Veranstaltungen. Diese beinhalten u.a. den städtischen Neujahrsempfang, die alljährliche Jubilarfeier, den städtischen Maimarktstand, Einbürgerungsfeiern, Preisverleihungen, Baufeiern, Gedenkveranstaltungen oder auch Empfänge für Mitglieder des Diplomatischen Korps. Die Organisation der Stadtvertretungen, die Bearbeitung von Ehrungen auf kommunaler und staatlicher Ebene, die Bearbeitung der Alters- und Ehejubilare sowie die Fertigung von Glückwunschbriefen etc. sind weitere Beispiele des vielfältigen Aufgabenspektrums.