Beauftragter für Integration und Migration

Viele Kulturen. Mehr Ideen. Eine Zukunft.

Als Stelle mit Querschnittsfunktion ist der Beauftragte für Integration und Migration der kommunale Ansprechpartner für integrations- und migrationsrelevante Fragen. Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl beratende als auch koordinierende sowie initiierende und konzeptionelle Aufgaben.

Hinzu kommen – eine sowohl in ihrem zeitlichen Aufwand als auch ihrer Bedeutung gestiegene - Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Planung (und teilweise Durchführung) von Maßnahmen und Projekten sowie die Geschäftsführung des gemeinderätlichen Integrationsausschusses und die organisatorische Verwaltung des Migrationsbeirates. Zentrale Bedeutung haben der Aufbau und die Pflege von Kontakten mit Migrantenorganisationen, zu der auch die Vergabe und Abwicklung von Zuschussmitteln für die Vereinsarbeit gehören.

Die Aufgaben des Beauftragten für Integration und Migration:

  • Integrationsförderung
  • Geschäftsführung des Integrationsausschusses
  • Planung, Entwicklung und Koordination kommunaler Integrationsarbeit
  • Projektkonzeption und Projektbetreuung
  • Härtefällberatung und Ombudsfunktion
  • Berichtswesen für Gemeinderat und Verwaltung
  • Kulturarbeit, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit

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