Städtebauliche Planung

Verbindliche Bauleitplanung - Stadtgestaltung - Lärmschutz

Das Aufgabenfeld der Abteilung Städtebauliche Planung knüpft an die Ziele und Konzepte der Stadtentwicklung an und setzt diese in rechtsverbindlichen Plänen, gestalterischen Konzepten und sonstigen Planungen um.

In diesem Zusammenhang erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit externen Planern und Gutachtern, Behörden und Investoren Bebauungspläne und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch.

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Mannheim können beim Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung im Technischen Rathaus, Glücksteinallee 11, eingesehen werden.Eine persönliche Einsichtnahme ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat des Fachbereiches: +49 621 293-7045.

Außerdem können im Geoportal der Stadt Mannheim alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne mit ihren zugehörigen Dokumenten aufgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.

Allgemeine Auskünfte zum gültigen Planungsrecht sowie Anfragen für eine persönliche Einsichtnahme können auch per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: 61bplanauskunft@mannheim.de.

Darüber hinaus entwickeln wir Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für Einzelgrundstücke und Baugebiete sowie den öffentlichen Raum. Dabei initiieren, begleiten und betreuen wir Verfahren zur Förderung der Baukultur und sind zuständig für die städtebauliche Qualitätssicherung bei Bau- und Planungsvorhaben privater Bauherren und öffentlicher Vorhabenträger.

Schließlich erstellen wir die Lärmminderungsplanung, entwickeln, prüfen und optimieren Lärmschutzkonzepte für Bau-, Planungs- und Infrastrukturvorhaben von Stadt, Land, Bund und Deutscher Bahn und wirken bei deren Umsetzung mit.