Gemeinderatswahl

 

Wann und wer wird gewählt?

Am 26. Mai 2019 fanden zuletzt in Baden-Württemberg neben der Europawahl die Kommunalwahlen statt. In Mannheim werden die 48 Mitglieder des Gemeinderats gewählt.

Wer darf wählen?

Für die Gemeinderatswahl ist wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Mannheim wohnt (Ausnahme s. u.),
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • in das Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wer nach Ablauf der Dreimonatsfrist zugezogen ist bzw. die Hauptwohnung nach Mannheim verlegt hat und innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Wahltag schon einmal in Mannheim wahlberechtigt war, kann einen Antrag auf Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen.

Wer kann gewählt werden?

Nur Wahlberechtigte, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind auch wählbar.
Die Bewerber*innen werden in einem gesetzlich geregelten Aufstellungsverfahren von Parteien oder Wählervereinigungen in geheimer Abstimmung nominiert und als Wahlvorschlag dem Gemeindewahlausschuss eingereicht.
Parteien oder Wählervereinigung, die nicht bereits im amtierenden Gemeinderat oder im Landtag vertreten sind, müssen je nach Gemeindegröße zwischen 10 und 250 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beifügen. In Mannheim sind 250 Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Wie erfahre ich von der Wahl?

Spätestens drei Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie von der Stadtverwaltung eine Wahlbenachrichtigung.

Was mache ich, wenn keine Benachrichtigung kommt?

Falls Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Mannheim.

Wahlbüro der Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim

Tel. 0621 / 293 9566
Mail: wahlbuero@mannheim.de

Wie wird gewählt?

 

Im Film unten wird erklärt, wie das Kumulieren und Panaschieren bei der Gemeinderatswahl funktioniert.

 

So wird der Stimmzettel vorbereitet:

  • Allen Wahlberechtigten wird bis zum 21. Tag vor der Wahl die Wahlbenachrichtigung und rechtzeitig auch der Stimmzettelblock für die Gemeinderatswahl zugestellt. Zur Vereinfachung der Wahl und damit keine Wartezeiten entstehen soll der Stimmzettel zu Hause vorbereitet werden. Der Stimmzettel für die Europawahl wird nicht vorher zugestellt, er darf nur an Briefwähler*innen und im Wahllokal ausgegeben werden.
  • Der Stimmzettelblock für die Gemeinderatswahl besteht aus einem Deckblatt und Hinweisen zur Stimmabgabe sowie aus diversen Einzelstimmzetteln für die wählbaren Parteien und Wählervereinigungen mit den Bewerber*innen.
  • Sie haben 48 Stimmen.
  • Trennen Sie zunächst den Einzelstimmzettel der Partei oder Wählervereinigung heraus, der Sie alle oder die größte Zahl Ihrer Stimmen geben wollen.
  • Wollen Sie Ihre Stimmen nur dieser Partei oder Wählervereinigung geben und sollen die vorgedruckten Bewerber*innen je eine Stimme erhalten, dann geben Sie einfach diesen Einzelstimmzettel unverändert - also ohne jede Kennzeichnung bei der Wahl ab.
  • Wollen Sie einzelnen Bewerber*innen mehr als eine Stimme geben (kumulieren) oder Bewerber*innen mehrerer Listen wählen (panaschieren) müssen Sie den Stimmzettel kennzeichnen.
    Wichtig: Wenn Sie Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel vornehmen, zählen nur noch die positiven Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel. Es muss also bei allen gewünschten Bewerber*innen eine 1 oder 2 oder 3 oder eine andere eindeutige Kennzeichnung hinzufügt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne Kennzeichnung erhalten keine Stimme.
  • Wenn Sie alle 48 Stimmen vergeben, hat Ihre Wahl das volle Gewicht.
  • Zählen Sie aber genau nach, damit Sie nicht mehr als 48 Stimmen vergeben, sonst wird der ganze Stimmzettel ungültig.
  • Kumulieren: Sie dürfen einzelnen Bewerber*innen bis zu drei Stimmen geben, man nennt dies auch Stimmen häufen. Schreiben Sie die gewünschte Stimmenzahl 1 oder 2 oder 3 einfach in das Kästchen hinter die gewünschten Bewerber*innen.
  • Panaschieren: Sie können auch Bewerber*innen anderer Parteien oder Wählervereinigungen auf Ihren Einzelstimmzettel übernehmen. Jeder Einzelstimmzettel hat dafür freie Zeilen, in die Sie die Bewerber*innennummer und den Namen eintragen sollten, damit keine Verwechslung möglich ist. Auch so übernommenen Bewerber*innen können Sie bis zu drei Stimmen geben.
  • Ihre Stimmen zählen immer gleichzeitig für die gewählten Bewerber*innen und für deren Partei oder Wählervereinigung. Zunächst werden die Stimmen der Parteien oder Wählervereinigungen zusammengezählt und die 48 Sitze nach deren Stimmenanteilen verteilt. Die Sitze für eine Partei oder Wählervereinigung gehen dann an deren Bewerber*innen oder Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen. Sie beeinflussen also mit Ihren Stimmen die Sitzzahlen für die Parteien oder Wählervereinigungen und wer für eine Partei oder Wählervereinigung in den Gemeinderat einzieht.

Hier finden Sie eine grafische Darstellung der Stimmabgabe zum Herunterladen (Muster der Wahl von 2019)

Was passiert im Wahllokal?

Die Wahllokale sind am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

  • Sie bringen Ihren vorbereiteten Einzelstimmzettel, die Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis/Pass mit. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht greifbar ist, genügt auch der Ausweis/Pass.
  • Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Wahlumschlag, auf Wunsch auch noch einen Stimmzettel. Wenn Sie auch für die Europawahl wahlberechtigt sind, erhalten Sie gleichzeitig den Stimmzettel dafür.
  • Sie gehen in eine Wahlkabine, packen ihren vorbereiteten Stimmzettel für die Gemeinderatswahl in den Wahlumschlag. Falls Sie einen neuen Stimmzettel ausfüllen müssen, tun Sie dies so wie es unter Wie wird gewählt? für zu Hause beschrieben ist. Für die Europawahl gibt es keinen Umschlag. Der Stimmzettel wird gekennzeichnet und so gefaltet, dass Ihre Stimmabgabe nicht sichtbar ist.
  • Sie gehen zur Wahlurne, legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor, und werfen den Wahlumschlag für die Gemeinderatswahl und ggfs. den gefalteten Stimmzettel für die Europawahl in die Wahlurne.

Ihr Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Was kann ich machen, wenn ich am Wahltag verhindert bin?

Dann gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt anzufordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist dafür vorbereitet. Bitte beachten Sie: Für die Briefwahl gibt es bestimmte Fristen. Die Adresse und die Antragsfristen für die Briefwahl finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

Wie funktioniert Briefwahl?

Ein Briefwahlantrag ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Der Antrag kann auch online oder elektronisch gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Alle Informationen hierzu finden Sie rechtzeitig vor der Wahl auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, im Internet und in der Presse.

Nach der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Wählen Sie aus dem Stimmzettelblock der Gemeinderatswahl Ihre Liste(n) aus. Geben Sie Ihre maximal 48 Stimmen ab. Legen Sie den/die ausgefüllten Stimmzettel in den entsprechenden Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.

Unterschreiben Sie den Wahlschein mit Ort und Datum. Stecken Sie den Wahlschein und den zugeklebten Umschlag mit dem/den Stimmzettel(n) in den gelben Wahlbriefwahlumschlag.

Kleben Sie diesen zu und werfen ihn unfrankiert in den Post-Briefkasten – oder geben Sie ihn direkt beim Wahlamt ab. Die Briefwahl für die Europawahl wird getrennt durchgeführt.

Briefwähler*innen aufgepasst!

Briefwähler*innen dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis 18 Uhr am Sonntag im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Aber in keinen anderen Briefkasten der Stadtverwaltung! Die Wahlhelfer*innen in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann aber auch in jedem Wahllokal der Stadt Mannheim an der Urnenwahl teilgenommen werden.

 

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