Gemeinderatswahl: Wahlsystem und Sitzverteilung

Wahlsystem

Alle 5 Jahre werden die 48 Mitglieder des Mannheimer Gemeinderates der von den Bürgern der Stadt gewählt. Wichtigste Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Kommunalwahlen sind die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG), die Kommunalwahlordnung (KomWO) sowie die Gemeinsamen Hinweise des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und der Europawahl (KomEuWHinweise).

Parteien und Wählervereinigungen können vor der Wahl in einem gesetzlich geregelten Verfahren Wahlvorschläge einreichen.

Die Wahl des Gemeinderats wird in der Regel als Verhältniswahl durchgeführt. Dabei hat der Wähler die Möglichkeit seine 48 Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) und bei einzelnen Bewerbern bis zu 3 Stimmen anzuhäufen (Kumulieren).

Sitzverteilung

Die Stimmen für die Bewerberinnen und Bewerber zählen zuerst für ihre jeweilige Liste. Die Gesamtstimmenzahl je Partei oder Wählervereinigung wird zusammengezählt. Die Sitze werden dann zunächst nach dem Verhältnis der gewonnenen Stimmen auf die Parteien oder Wählervereinigungen verteilt. Seit der Gemeinderatswahl 2014 kommt hierbei das Verfahren nach Sainte-Laguë zum Einsatz.

In einem zweiten Schritt werden die gewählten Bewerberinnen und Bewerber ermittelt. Die Sitze einer Partei oder Wählervereinigung werden ihren Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der gewonnenen Stimmen zugeteilt. Hier wirkt sich dann das Kumulieren und Panaschieren für die Bewerberinnen und Bewerber unmittelbar aus, denn nicht die Reihenfolge auf dem Stimmzettel, sondern allein die höhere Stimmenzahl entscheidet über die Zuteilung der Sitze.

Hierbei wird zunächst wird die Gesamtstimmenzahl für jede Liste durch die ungeraden Teiler 1, 3, 5, 7 ... usw. geteilt. Danach werden die zu vergebenden Sitze der jeweils nächsten Höchstzahl zugeteilt. Das Verfahren wird deshalb auch als Höchstzahlverfahren bezeichnet.

Hier ein Beispiel für eine Auszählung mit zehn zu verteilenden Sitzen:

Teiler Liste 1 Liste 2 Liste 3
1 50.000 (1. Sitz) 37.000 (2. Sitz) 4.700 (10. Sitz)
3 16.667 (3. Sitz) 12.333 (4. Sitz) 1.567
5 10.000 (5. Sitz) 7.400 (6. Sitz)  
7 7.143 (7. Sitz) 5.286 (9. Sitz)  
9 5.556 (8. Sitz) 4.111  
11 4.545