Übermüdete Lastkraftwagen- oder Busfahrer gefährden sich selbst und andere. Sie stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Fahrer von Lkws und Bussen zur Einhaltung höchstzulässiger Lenkzeiten, zu Mindestruhezeiten sowie zu Pausen. Die Fuhrunternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Fahrer zu überwachen und Kontrollgeräte einzubauen.
Eine umfassende Gebührenübersicht für die Bereiche Deponie, Müllverbrennung, Problemstoffe und Recyclinghof erhalten Sie auf den Seiten der Stadtraumservice Mannheim.