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Wohngeld wird als Mietzuschuss an Mieter*innen von Wohnraum und an Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen gezahlt oder als Lastenzuschuss Eigentümer*innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bewilligt. Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten, um den eigengenutzten Wohnraum finanzieren zu können.