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Landtagswahl 2026: Neu zugezogen? Aufgepasst!

Die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl am 8. März 2026 wurden in ganz Baden-Württemberg nach den Meldeverhältnissen am 25. Januar 2026 erstellt. Um für die Landtagswahl wahlberechtigt zu sein, müssen die Bürgerinnen und Bürger seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet zu haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen zu sein. Personen, die erst nach dem 25. Januar 2026 aus einer anderen baden-württembergischen Kommune nach Mannheim gezogen sind, können bis 15. Februar 2026 (spätester Eingang beim Wahlbüro) die Eintragung ins Mannheimer Wählerverzeichnis beantragen. Antragsformulare gibt es beim Wahlbüro, bei den Bürgerservices oder im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Diejenigen, die nach dem 15. Februar 2026 umziehen oder keinen Antrag stellen, bleiben im Wählerverzeichnis der vorherigen Wohngemeinde eingetragen und können dort wählen oder auch Briefwahl beantragen. Wer innerhalb Mannheims umzieht, bleibt dem bisherigen Wahlbezirk zugeordnet, sofern der Wahlkreis identisch ist – andernfalls ist eine Eintragung auf Antrag möglich. Auch hier besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Das Wahlbüro erteilt gerne weitere Informationen hierzu.

Briefwahl
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal gehen können, haben bereits Briefwahl beantragt. Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wer bis 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies unverzüglich beim Wahlbüro unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wahlbüro
Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt Mannheim geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine. Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566. 
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: 
bis 27. Februar 2026: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr 
2. bis 6. März 2026: Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag bis 15 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Neuerungen bei der Landtagswahl
Am 8. März 2026 dürfen die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg erstmals mit zwei Stimmen über die Zusammensetzung des Landtags in Stuttgart entscheiden. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin bzw. ein Wahlkreiskandidat direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Diese Stimme ist maßgebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Darüber hinaus dürfen bei dieser Landtagswahl zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen, während das Wahlalter in der Vergangenheit noch bei 18 Jahren lag.

Wahlinfo-App
Die Wahlinfo-App der Stadt Mannheim informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist für Android und iOS erhältlich.

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