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Im Einzugsbereich der Mannheimer Stadtentwässerung werden die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser durch die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung geregelt.
Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe in akuten Notlagen sowie eine Perspektive auf eine stabile Wohnsituation. Nach einer Vorsprache bei der Fachberatung Wohnungslosenhilfe des Fachbereichs Arbeit und Soziales wird der individuelle Hilfebedarf geprüft.