n Kalenderwochen mit Feiertagen ändern sich die regulären Termine der Müllabfuhr. Diese Verschiebungen sind bereits im Abfallkalender eingetragen. Ein Blick in den Abfallkalender ist deshalb ratsam.
Generell müssen die Behälterstandplätze – auch im Falle von Schnee und Eis – ungehindert zugänglich sein. Sollten die genannten Termine aus unvorhergesehenen Gründen nicht eingehalten werden können, wird der Abfall in den darauf folgenden Tagen entsorgt.