Die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht unter anderem darin, Jugendhilfemaßnahmen nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Nach Ermittlung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen werden Hilfen gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.
Für die Europawahlen sind Bürger*innen der 27 EU-Staaten wahlberechtigt. Auch die Angehörigen der EU-Staaten, die ihren Wohnsitz nicht in ihrem Heimatstaat haben, dürfen dabei wählen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatstaat wählen möchten.