Lesen, schreiben, rechnen und noch viel mehr: Die Grundschule ist die erste Stufe in unserem Schulwesen. Den Mädchen und Jungen werden dort Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, wie es der Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg vorsieht. In vier Grundschuljahren werden die verschiedenen Begabungen der Kinder gefördert.
Die Werkrealschule baut auf der Grundschule auf und umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie führt nach sechs Jahren zu einem mittleren Bildungsabschluss (Werkrealschulabschluss) und bietet außerdem die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 zu erwerben.
Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).