In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich gelten zu machen (§§ 7h, 10f, 11a EStG) . Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Arbeiten auf der Grundlage einer detaillierten Kostenaufstellung mit der Stadt ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird, in dem die geplanten Maßnahmen aufgeführt sind. Durch die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen bauliche Missstände und Mängel behoben werden. Daher können bloße Instandhaltungsmaßnahmen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Um bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum auch zukünftig zu haben, hat die Stadt Mannheim ein 12-Punkte-Programm zum Wohnen in Mannheim, unter anderem mit einer Quote für bezahlbaren Wohnraum, eingeführt.