Um bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum auch zukünftig zu haben, hat die Stadt Mannheim ein 12-Punkte-Programm zum Wohnen in Mannheim, unter anderem mit einer Quote für bezahlbaren Wohnraum, eingeführt.
Die Abteilung Veranstaltungen und Protokoll ist zentraler Ansprechpartner für städtische Veranstaltungen. Diese beinhalten u.a. den städtischen Neujahrsempfang, die alljährliche Jubilarfeier, den städtischen Maimarktstand, Einbürgerungsfeiern, Preisverleihungen, Baufeiern, Gedenkveranstaltungen oder auch Empfänge für Mitglieder des Diplomatischen Korps. Die Organisation der Stadtvertretungen, die Bearbeitung von Ehrungen auf kommunaler und staatlicher Ebene, die Bearbeitung der Alters- und Ehejubilare sowie die Fertigung von Glückwunschbriefen etc. sind weitere Beispiele des vielfältigen Aufgabenspektrums.
Die Untere Naturschutzbehörde führt umweltpädagogische Veranstaltungen und Aktionen - wie "Tümpeln", "Tag der Artenvielfalt" oder Schutzgebietsführungen durch. Dadurch wird zu einer Stärkung des Umweltbewusstseins in der Öffentlichkeit beigetragen.
Mannheimer Schulen können auf ein dichtes Netz an außerschulischen Bildungspartnern vor Ort zurückgreifen. In Anlehnung an die Leitperspektiven der Bildungspläne können passende Partner für Projekttage oder AGs gefunden werden.
Pressemitteilung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25.11.2022
Wir begrüßen die breite Forderung nach einer einzelfallunabhängigen und bundeseinheitlichen Frauenhaus-Finanzierung und erwarten eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung.
Neben dem von bff und Paritätischem Gesamtverband veröffentlichten „Eckpunktepapier zur Finanzierung der Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern“ hat nun auch der Deutsche Verein Empfehlungen zur finanziellen „Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“ veröffentlicht. Darin wird deutlich, was die Autonomen Frauenhäuser aufgrund ihrer jahrzehntelangen praktischen Erfahrung seit Jahren fordern:
Der Gesetzgeber ist zum Handeln aufgefordert, um seinen internationalen Verpflichtungen u.a. durch die Istanbul Konvention nachzukommen
Eine Frauenhaus-Finanzierung auf Grundlage von Sozialleistungsgesetzen führt für spezifische gewaltbetroffene Frauengruppen zu Zugangshürden und verhindert deren Aufnahme in ein Frauenhaus
Nur durch eine grundsätzlich infrastruktursichere Förderung von Frauenhäusern kann die notwendige Anonymität der im Frauenhaus Schutzsuchenden Frauen und ihrer Kinder gewährleistet werden
Keine der bisher kursierenden gesetzlichen Regelungsorte sind für eine Frauenhaus-Finanzierung geeignet, daher braucht es eine Regelung auf Bundesebene außerhalb der Sozialgesetzbücher
Es dürfen keine Eigenmittel der Frauenhäuser zur Finanzierung der Hilfestrukturen herangezogen werden
Wir erwarten, dass der Runde Tisch aus Bund, Ländern und Kommunen in dieser Legislaturperiode auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins konkrete Ergebnisse ausarbeitet.
Es gilt nach wie vor: Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Daher braucht es jetzt endlich den politischen Willen, Frauenhäuser bedarfsgerecht und losgelöst vom Einzelfall zu finanzieren.
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