Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem 01.03.2024 eine Beherbergungssteuer erhebt.
Die Beherbergungssteuer - andernorts auch Bettensteuer genannt - ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erträge aus der Beherbergungssteuer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote und Leistungen der Stadt Mannheim.
Das bisherige kamerale Rechnungswesen stellt nur die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahrs gegenüber. Damit fehlen wichtige Informationen für die Steuerung einer modernen Stadt: Welches Vermögen besitzt die Stadt? Wie verändert sich es? Wie viel kosten städtische Dienstleistungen? Diese und weitere Fragen beantwortet das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Mit diesen Informationen kann die Politik bessere Entscheidungen treffen und ihre Verantwortung gegenüber künftigen Generationen wahrnehmen.