Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vom 10.-17.07.2022 führte die Stadt Mannheim ein Jugend-Workcamp mit Teilnehmenden aus seinen Partnerstädten und jungen Menschen aus Mannheim durch. Die internationale Gruppe gestaltete ein Stück des Mannheimer Gartens der Partnerstädte im städtischen Luisenpark.
From July 10 to 17, 2022 the city of Mannheim was running a Youth Workcamp with participants from its twin cities and young people from Mannheim. The international group created a part of the Mannheim Garden of Twin Cities in the city’s greenspace Luisenpark.