Bauen & Wohnen - 26.07.2023

Milieuschutz im Jungbusch

Mehr bezahlbarer, familienfreundlicher und barrierearmer Wohnraum – das sind die übergeordneten Ziele der neuen wohnungspolitischen Strategie der Stadt Mannheim. Mit der nun beschlossenen Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Stadtteil Jungbusch ist ein weiteres Instrument geschaffen worden, um dort die dort wohnenden Mannheimerinnen und Mannheimer vor nicht zwingend erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen zu schützen und eine Gentrifizierung, sprich eine Verdrängung aus dem Stadtteil, zu vermeiden.

„Sanierungsmaßnahmen, insbesondere im energetischen Bereich, sind wichtig, um den Wohnbestand langfristig sicherzustellen und menschenwürdige Lebensumstände zu schaffen. Die neue Satzung soll jedoch verhindern, dass durch Luxus-Sanierungen preisgünstiger Wohnraum verloren geht – und dies zu Lasten einkommensschwacher Haushalte“, resümiert der für Wohnen und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Mit der neuen Satzung sind künftig Rückbauten, bauliche Veränderungen oder Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im Bereich Jungbusch nur möglich, wenn sie von der Stadt Mannheim genehmigt werden. Die Stadt hat das Recht auf Untersagung, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

Soziale Untersuchung des Quartiers
Grundsätzlich muss dem Erlass einer solchen sogenannten Milieuschutzsatzung eine umfangreiche Voruntersuchung vorausgehen, um die Erforderlichkeit und Zulässigkeit zu prüfen und zu belegen. Dies erfolgte durch das von der Stadt Mannheim beauftragte Institut ALP anhand einer Vollbefragung aller Haushalte im Untersuchungsgebiet. Die Befragung ergab in der Gesamtschau, dass sich ein deutlicher Verdrängungsdruck durch rege Modernisierungstätigen, eine dynamische Mietenentwicklung und eine hohe Preisdifferenz zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten im Untersuchungsgebiet konstatieren lässt. Der Gentrifizierungsprozess ist laut dem erstellten Gutachten zumindest ansatzweise zu erkennen. Indizien dafür sind ein großes Aufwertungspotenzial, beispielsweise durch eine hohe Zahl an mittelgroßen und vor allem kleinen Wohnungen, die tendenziell die Gefahr von Zusammenlegungen oder Grundrissänderungen birgt. Auch der überwiegende Anteil an Mietwohnungen böte Potenzial für künftiges Wohneigentum. Zudem ist ein erhebliches Verdrängungspotenzial zu verzeichnen, da im Untersuchungsgebiet ein insgesamt deutlich unterdurchschnittliches Einkommensniveau der Haushalte vorliegt.

Die Beschlussvorlag finden Sie hier.

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