Bei kleineren und größeren Bauvorhaben stellt sich oft die Frage: Brauche ich hierfür eine Genehmigung und wenn ja, welche? Generell gilt, dass in der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) genau geregelt ist, welche Vorhaben einer Genehmigung bedürfen und welche nicht. Andere Regelungen können in den Gebieten eines gültigen Bebauungsplans oder in Gebieten mit Veränderungssperre gelten.
Die demografischen Veränderungen in Deutschland, mit einem gegenwärtig und in der Zukunft ansteigenden Anteil älterer Menschen bei zugleich tiefgreifend veränderten gesellschaftlichen Umständen, erfordern weiterentwickelte und auch ganz neue Lösungen für den Anteil der Menschen, die pflegerische Leistungen benötigen oder deren altersbedingten oder sonstigen Teilhabeeinschränkungen nur mit geeigneten Beratungs- Hilfe- und Versorgungsangeboten begegnet werden kann. Auch in Mannheim beschäftigen wir uns intensiv mit diesen Fragen.
In den ersten drei Jahren verbraucht ein Kind bis zu 6.000 Windeln – und das sind zumeist Einwegwindeln. So produziert jedes Baby bis zu 1.250 Kilogramm Abfall bis es „trocken“ ist. Das ist wenig nachhaltig, schaut man nicht nur auf die Entsorgung, sondern auch auf die Produktion. Denn bei Kunststoff-Einwegwindeln werden wertvolle Ressourcen verbraucht.