Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte Betreuungsform, die gleichrangig neben dem Betreuungsangebot der Krippe steht.
Kindertagespflege wird von qualifizierten und überprüften Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) ausgeführt.
Kindertagespflege bietet unterschiedliche Betreuungsformen: im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen.
Auf dieser Seite werden den Mitgliedern des Gemeinderates zu laufenden Bebauungsplanverfahren ergänzende Unterlagen wie z.B. Gutachten, Äußerungen/ Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt: