DAS SIND WIR Wir Leselernhelfer sind Studenten aus sämtlichen Fachbereichen der Universität Mannheim. Wir arbeiten ehrenamtlich, mit viel Begeisterung und Engagement. Unser Verein ist als akkreditierte Initiative von der Universität anerkannt.
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.