Atelierförderung der Stadt Mannheim

Ausschreibung 2026–2030 

Die Stadt Mannheim unterstützt Bildende Künstler*innen bei der Finanzierung eines Atelierraums. Bis zum 30. April 2026 können sich Bildende Künstler*innen beim Kulturamt um die Atelierförderung bewerben, die für vier Jahre einen Mietkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Monat sichert. 

Mit der Atelierförderung trägt die Stadt Mannheim dazu bei, die Rahmenbedingungen für Bildende Künstler*innen zu verbessern. Die Atelierförderung ist eine dauerhafte Fördermaßnahme des Kulturamtes und Bestandteil der Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten von Künstler*innen und Vereinen. Der Förderzeitraum umfasst jeweils vier Jahre.

Wer kann sich bewerben?

  • Bildende Künstler*innen mit Lebensmittelpunkt in Mannheim und/oder der Metropolregion Rhein-Neckar, die bereits in Mannheim ein Atelier haben oder in Mannheim ein Atelier mieten möchten.
  • Voraussetzung ist der Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit (Ausstellungen, Projekte im öffentlichen Raum, Kataloge), ein abgeschlossenes Kunststudium wird erwartet.

Was wird gefördert?

  • Es können gleichzeitig max. 15 Künstler*innen mit einem Mietkostenzuschuss von max. 50 % ihrer Ateliermietkosten (ohne Nebenkosten) bzw. max. 200 Euro pro Monat gefördert werden.
  • Das zu fördernde Atelier muss als Arbeitsraum genutzt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von Ateliers möglich, die mit der Wohnung verbunden sind. In diesem Fall sind nur die auf das Atelier anteilig entfallenden Kosten förderfähig. Bei der Bewerbung ist nachzuweisen, wie viel Prozent der Fläche als Wohn- bzw. Atelierraum genutzt werden.

Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbungsfrist gilt ab sofort bis zum 30. April 2026 (Eingangsdatum).
  • Die fristgerecht und postalisch eingegangenen Bewerbungen werden einer Fachjury unter Leitung des Kulturamtes zur Auswahl vorgelegt.
  • Aus allen Einsendungen wählt die Fachjury fünfzehn Bewerber*innen für die Förderung aus.
  • Das Ergebnis der Jury-Beratungen wird dem Kulturausschuss zur Bewilligung vorgelegt. Über die Vergabe wird in nicht öffentlicher Sitzung entschieden.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Atelierförderung.
  • Die Förderung erfolgt ab dem 01. Juli 2026 und läuft bis zum 30. Juni 2030.

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbung mit kurzer Vita, Ausbildung, künstlerischem Werdegang, Ausstellungstätigkeit und einem Portfolio mit exemplarischen Einblicken in das künstlerische Wirken (Katalog, Fotos) aus den letzten zwei Jahren.
  • Informationen über geplante Ausstellungen/künstlerische Projekte etc. im Förderzeitraum.
  • Bei einem bereits vorhandenen Atelier ein Mietkostennachweis / Kopie des Mietvertrages.
  • Nachweis (soweit vorhanden) von bewilligter kontinuierlicher Förderung von öffentlicher Hand.

Bewerbungsadresse

Sämtliche Unterlagen bitte per Post an:
Kulturamt Mannheim
Betreff „Atelierförderung“
E4, 6
68159 Mannheim

Die Bewerbungsunterlagen werden nur mit beigelegtem Freiumschlag zurückgeschickt.
 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

STADTMANNHEIM | Kulturamt
Carolin Ellwanger
Beauftragte für Bildende Künste
carolin.ellwanger@mannheim.de


 

Der Atelierförderung ist Bestandteil der 4.11 Richtlinien zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Künstlern und Künstlerinnen in Mannheim (PDF S. 4-6)

 

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