Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Danach war die bisher praktizierte Einheitsbewertung nicht verfassungskonform. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Außerdem wurde beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können.
Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landag hat das Landesgrundsteuergesetz am 4. November 2020 verabschiedet.

Die bisherigen Regelungen des alten Grundsteuergesetzes gelten übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

In einem Schritt zur Umsetzung des baden-württembergischen Grundsteuergesetzes wurden die privaten Eigentümer*innen von Grundstücken und Eigentümer*innen landwirtschaftlicher Hofstellen vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Im Jahr 2025 wird die Stadt Mannheim auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamts geänderte Grundsteuerbescheide erlassen, in denen insbesondere die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festlegt wird.

Auf dieser Seite informieren wir  über Fragestellungen rund um die Grundsteuerreform. Sie wird fortlaufend aktualisiert.

Aktualisierung März 2023:

Grundsteuer B:

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen der Grundsteuer B (Grundvermögen) endete am 31. Januar 2023. Nach Ablauf der Frist gibt es voraussichtlich im April 2023 eine Erinnerung mit einem Abgabetermin. Das ist allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, ist eine weitere Fristverlängerung nicht möglich. 

Grundsteuer A:

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) ist der 31.03.2023. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. 

Siehe dazu auch folgende Pressemeldung der Landesverwaltung Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/abgabefrist-fuer-grundsteuererklaerung-endet-am-31-januar-2023


Hinweise zur Grundsteuerreform

Grundsteuerreform in einfacher Sprache

FAQs zur Grundsteuerreform (Stand März 2023)

FAQs zur Grundsteuerreform

Informationen des Finanzministeriums Baden-Württemberg

www.Grundsteuer-BW.de

Flyer "Einfach. Transparent. Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg"

Landesgrundsteuergesetz

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrStG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Informationen des Bundesfinanzministeriums

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-06-21-faq-die-neue-grundsteuer.html

Erklärfilm Grundsteuerreform des Bundesministeriums für Finanzen
 

Kontaktdaten der Mannheimer Finanzämter

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_mannheimstadt
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_mannheimneckarstadt