Rechnungsstellung

So senden Sie Rechnungen an die Stadt Mannheim

Im gemeinsamen Interesse einer schnellstmöglichen Bearbeitung und fristgerechten Begleichung von Rechnungen wurde ein zentraler Eingang für Rechnungen an städtische Dienststellen geschaffen. (Ausnahmen: siehe unten)

Geben Sie auf Rechnungen an die Stadt Mannheim stets die Bestellscheinnummer (falls vorhanden) oder alternativ die auftraggebende Dienststelle und Ihren Ansprechpartner an.

Sie können uns Rechnungen in verschiedenen Dateiformaten zukommen lassen, allerdings bevorzugen wir für eine möglichst zeitnahe und fehlerfreie Bearbeitung E-Rechnungen im Format xRechnung. Weiterführende Informationen zur E-Rechnungen finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/

Falls Sie technisch noch nicht so weit sind (ab 01.01.2026 werden E-Rechnungen jedenfalls im Austausch zwischen Firmen im Format xRechnung Pflicht), können Sie uns auch Rechnungen im PDF-Format zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir ressourcenschonend gerne auf Papierrechnungen verzichten, daher senden Sie uns Papierrechnungen bitte nur in Ausnahmefällen.

xRechnung
Rechnungen im Format xRechnung senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse
xrechnungen@mannheim.de

oder über ein entsprechendes Service-Portal wie z.B. Service-BW.
Unsere Leitweg-ID lautet: 08222000-A5995-97

PDF-Datei
Rechnungen als PDF-Datei senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse:
rechnungen@mannheim.de

Bitte senden Sie nur eine Rechnung je Mail mit beliebig vielen Anlagen. Bitte kennzeichnen Sie Anlagen mit der voranstehenden Bezeichnung „Anlage“.

Papierrechnung
Rechnungen in Papierform senden Sie bitte an die zentrale Post-Anschrift:

Stadt Mannheim
Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling
Postfach 10 18 44
68018 Mannheim
oderStadt Mannheim
Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling
E 4, 3
68159 Mannheim

Bitte beachten Sie bei unseren Bestellungen die Unterscheidung von Rechnungs- und Versandanschrift und legen Sie Ihre Rechnungen nicht der Warenlieferung bei. Sie helfen uns außerdem indem Sie auf eine Heftung von Papierrechnungsunterlagen verzichten.

Ausnahmen vom zentralen Rechnungseingang
(Rechnungsstellung erfolgt dann unmittelbar an die nachfolgenden Bereiche):

  • städt. Eigenbetriebe und Gesellschaften,
  • selbständige Stiftungen und Schenkungen,
  • die Mannheimer öffentlichen Schulen,
  • Rechnungsstellungen im Rahmen von Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe