Vorbeugender Brandschutz
Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz stellt, neben dem abwehrenden Brandschutz, die zweite Säule des Sicherheitskonzeptes der Feuerwehr Mannheim dar.
Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz setzt sich aus den Sachgebieten Brandverhütungsschau und baulicher Brandschutz inkl. dem Aufgabenbereich des Schornsteinfegerwesens zusammen.
Zentrale Erreichbarkeit des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes:
Werktags von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Tel: 0621 / 32888-174
Infos & Download
- Abbrennen Brauchtumsfeuer
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Diese Sicherheitshinweise dienen lediglich als allgemeine Hinweise, die zu beachten und einzuhalten sind. Es sind keine Hinweise für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen bzw. Grün- und Baumschnitt. Hierzu bedarf es einer Genehmigung des jeweiligen Fachbereichs der Stadt Mannheim.
- Adventskränze - Richtiger Umgang
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Die Feuerwehr Mannheim rät mit Beginn der Adventszeit zu besonderer Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen und Adventskränzen.
Download Sicherheitshinweise zum Umgang mit Kerzen und Adventskränzen
- Ausführungskriterien Feuerwehraufzug
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Hochhäuser, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, müssen mindestens einen Aufzug haben, der im Brandfall der Feuerwehr zur Verfügung steht (Feuerwehraufzug). Erleichterungen hiervon sind gemäß § 111 SBauVO unter bestimmten Randbedingungen bei Hochhäusern bis zu 30m Höhe möglich.
- Feuerwerkskörper - richtiger Umgang
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Feuerwerkskörper sind relativ ungefährlich, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden.
Download Merkblatt zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Flüssiggas - Verwendung von
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Grundsatz: Die Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen wird grundsätzlich nicht empfohlen. Es sollte daher eine alternative Energiezufuhr gewählt werden. Kann auf Flüssiggas aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden, so sind die nachfolgenden Grundsätze dieses Merkblattes und die gültigen Rechtsvorschriften zwingend umzusetzen.
Download Merkblatt Sicherheitshinweise bei Verwendung von Flüssiggas
- Übernachtungen in Schulen und Sporthallen
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Schulen und Sporthallen sind aus brandschutztechnischer Sicht nicht für eine Übernachtung von Personen konzipiert. Faktoren wie spätere Branderkennung, höhere Mengen an brennbaren Stoffen (Brandlasten), höhere Personenzahlen und ortsunkundige Personen müssen für die Planung einer solchen Veranstaltung berücksichtigt werden.
Download Merkblatt Sicherheitshinweise Übernachtungen in Schulen und Sporthallen