Kaufmännisches Immobilienmanagement

Im kaufmännischen Immobilienmanagement sind die Themenfelder Objekt- und Flächenmanagement und Grundstücksverkehr verortet.


Leistungs- und Wirkungsziele:

  • Grundstücke sind einer Nutzung zugeführt.
  • Die unbebauten Grundstücke werden gemäß wirtschaftlichen, sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen Vorgaben genutzt.
  • Der städtische Grundstücksverkehr stellt ausreichend Flächen zur Entwicklung für attraktives Wohnen, Gewerbeansiedlung und dazugehörigen Infrastruktur zu Verfügung. 

Hauptaufgaben:

  • Aktive Steuerung des Gebäudebestandes durch Aufbau einer einheitlichen Datenstruktur, Kategorisierung des Immobilienbestandes und Kostencontrolling
  • Realisierung von Vermögenswerten durch gezielten An- und Verkauf von Grundstücken und Vergabe von Erbbaurechten/Bereitstellung von Wohnbauplätzen
  • Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken unter wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Aspekten
  • Unterstützung der Nutzer durch die Bereitstellung bedarfsgerechter Immobilien unter langfristiger Wirtschaftlichkeitsberechnung

 


Die Abteilung und ihre Sachgebiete:

  • 25.1 Abteilungsleitung und Assistenz
  • 25.11 Objekt- und Flächenmanagement
  • 25.12 Grundstücksverkehr

 

25.11 Objekt- und Flächenmanagement

  • Portfoliomanagement
  • Objektmanagement
  • Abschluss Mietverträge bebaut
  • Mietverträge, Vertragsanpassungen, Indexierung im unbebauten Bereich
  • Vermietung/Verwaltung sonstiger Nutzungsverträge
  • Verpachtung/Verwaltung unbebauter Bereich (Kleingartenvereine, sonstige Vereine, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei)


 

25.12 Grundstücksverkehr

  • Ankauf, Verkauf und Tausch von bebauten und unbebauten Grundstücken, Vorkaufsrechte
  • Strategische Ankäufe im Rahmen des Bodenfonds
  • Bestellung und Bearbeitung von Erbbaurechten und Erbbauzinserhöhungen
  • Bearbeitung und Überwachung von Rechten und Lasten
  • Beteiligung an Planungsverfahren und Erschließungsmaßnahmen, Grundstücksvermessungen, Liegenschaftsdatei
  • Regelungen von Baulasten und Leitungsrechten