77. Gestaltungsbeirat am 23.10.2025

Die Sitzung des 77. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 23.10.2025 im Friedrich-Walter-Saal des MARCHIVUMS statt.

Protokoll der öffentliche Beratung:

TOP 1 ZIM Zentrum innovativer Mobilität RNV, Schwetzingerstadt 

Der Gestaltungsbeirat begrüßt die engagierte und kontinuierliche Weiterentwicklung des 
Projekts ISZ der RNV. Besonders positiv hervorgehoben wird die klare, funktionale Grundriss- 
und Gebäudestruktur, die ein überzeugendes und gut organisiertes Gesamtkonzept erkennen 
lässt. Die Anlage bietet damit ein starkes Fundament für einen modernen, zukunftsfähigen 
Betriebsstandort.

Die architektonische Klarheit und die inhaltliche Durcharbeitung der Entwurfsstruktur werden 
ausdrücklich gewürdigt. Der Der Gestaltungsbeirat erkennt die Fortschritte gegenüber 
früheren Planungsständen an und sieht im Gesamtkonzept ein hohes Potential, die Identität 
und Sichtbarkeit der RNV als öffentliches Unternehmen zu stärken. Die Entscheidung 
zugunsten von Recyclingbeton wird gewürdigt. Auch die Fassadenverkleidung mit nicht 
zementgebundenen Fassadenplatten stellt aus Sicht des Gestaltungsbeirats im Sinne der 
Nachhaltigkeit eine gelungene Weiterentwicklung dar. Die geschichtete Gliederung der 
Fassade spiegelt nun schlüssig die innere Struktur des Gebäudes wider. Die Verwendung 
nicht zementgebundener Fassadenplatten wird begrüßt. Eventuell wäre ein weiterer Weg 
Materialien aus dem Zweitmarkt oder Recyclingkreislauf zu verwenden, um ein 
zukunftsweisendes Zeichen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu setzen.

Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich die Idee einer Fassadenbegrünung als Beitrag zur 
ökologischen Qualität, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Einbindung des Gebäudes 
in den städtebaulichen Kontext. Die Planung der Begrünung sollte fachlich begleitet werden, 
um eine dauerhafte, technisch und gestalterisch überzeugende Lösung sicherzustellen.

Insgesamt würdigt der Gestaltungsbeirat die qualitativ hochwertige Planung und das 
Engagement der Beteiligten. Das Projekt bietet in seiner überarbeiteten Form eine 
hervorragende Grundlage, um ein technisch wie architektonisch fortschrittliches Zentrum zu 
realisieren. 


Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat wünscht für die weitere Projektbearbeitung viel Erfolg und 
empfiehlt das Projekt zur Umsetzung. 

TOP 2 Verdichtung Johannes-Hoffart-Str. 24, Neuhermsheim 

Der Gestaltungsbeirat versteht und begrüßt die Möglichkeit einer Nachverdichtung des 
Wohnblocks in der Johannes-Hoffart-Straße 24.

Die Planer schlagen zwei parallel zum Hauptbaukörper ausgerichtete neue Volumen vor, 
welche jeweils zwei förderungsfähige Wohneinheiten pro Geschoss beherbergen, 
angeschlossen an das bestehende Treppenhaus des Hauptbaukörpers über geschossweise 
angeordnete Brücken. 
Die Planer berücksichtigen die Aufenthaltsräume des Bestandsgebäudes insofern, dass die 
neuen Baukörper die bestehenden Fenster der Aufenthaltsräume nicht überlagern. 
Durch die Anordnung der streng linear angeordneten Baukörper entsteht jedoch kein gut 
definierter Außenraum. Des Weiteren ist durch die lineare Anordnung eine gewisse Enge 
zwischen den Baukörpern spürbar. Es stellt sich die Frage ob ein zentraler Bereich zwischen 
den Baukörpern eine bessere Lösung darstellt, und die Baukörper der Nachverdichtung 
entsprechende räumliche Definitionen dazu leisten.

Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Untersuchung, wie die Baukörper eventuell durch 
Drehung oder Versätze, Gliederung durch Vor- und Rücksprünge eine bessere 
Raumgliederung für den Freiraum ergeben können. Ebenso sollten die aufgezeigte Anordnung 
der Volumen für Mülltonnen nicht abwertend für die Gebäude sowie Eingang platziert werden. 
In weiteren planerischen Untersuchungen sollte auch der Eingang des Bestandsblocks im 
Süden mit einbezogen werden, um Programmteile des neuen Wohnens sowie des Bestandes 
sinnvoll räumlich anzuordnen. Die Doppelerschließung durch diesen Flur im Süden sowie der 
parallel daneben verlaufende Fußweg ist zugunsten der Wohnqualität und 
Eingangsqualität/Freiraumqualität optimierbar. 
Im nördlichen Bereich sollte der Außenraum mit den zusätzlichen Stellplätzen und den 
möglichst optimierten und flächenminimierten Feuerwehraufstellflächen verträglicher 
eingebunden werden, zumal die dort befindlichen Wohnungen ihren gesamten 
Außenraumbezug zur jetzigen großräumigen Grünfläche haben und daher der unmittelbar 
zugeordnete Freiraum der Nachverdichtung sehr präzise betrachtet werden muss.  

Hierbei spielt die Freianlagenkonzeption eine wesentliche Rolle, sodass 
Feuerwehraufstellflächen und andere notwendige Versiegelung optisch verträglich und 
harmonisch eingefügt werden.

Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Berücksichtigung und Untersuchung der genannten 
Aspekte in einer Wiedervorlage. 

TOP 3 Kinderhaus Erlenhof, Neckarstadt-West 

Der Gestaltungsbeirat dankt den Projektverfassern für die umfassende Vorstellung des 
Projekts und würdigt ausdrücklich das Engagement, mit dem das Kinderhaus Erlenhof als 
sozialpädagogische Einrichtung weiterentwickelt werden soll. Vor allem die Variantenvielfalt 
und die Historie des Projektes zeigt die Komplexität dieses Vorhabens deutlich auf.

Die vorgestellte Variante weist eine ruhige Architektursprache auf und wird grundsätzlich als 
einfügend und zurückhaltend gewürdigt. Dennoch überformt der Neubau die Grundordnung 
des historischen Bestandsgebäudes und besetzt den vorhandenen Freiraum. Das Projekt führt 
mit seiner Setzung in zweiter Reihe zwangsläufig zu einer neuen Adressbildung, welche den 
historischen Kontext der Gesamtanlage konterkariert. Die Gebäudestellung als Resultat der 
Baumschonung ist nicht befriedigend, sie wirkt eher fremd. Die verursachte Positionierung 
dicht an der Wohnbebauung wird ebenfalls als kritisch gesehen. Die Gebäudestellung ist 
städtebaulich nicht erklärbar und bleibt ohne Mehrwert.

Der Erlenhof ist ein historisch markantes Ensemble mit einer ganz eigenen Identität. Das 
ursprünglich U-förmige, in den 1930er Jahren errichtete Hauptgebäude (im Krieg zerstört, in 
den 1950er Jahren vereinfacht wiederaufgebaut) ist ein architektonisch und sozial 
bedeutsamer Anker des Quartiers. Er formt bis heute die räumliche Orientierung und 
symbolische Mitte zwischen Abenteuerspielplatz, Vorplatz und Jugendhaus.

In der vorliegenden Planung wird dieser Hintergrund bislang nur in sehr eingeschränkter Form 
aufgegriffen. Die Erweiterung präsentiert sich formal eigenständig und neutral, bleibt aber 
dadurch in ihrer räumlichen und atmosphärischen Wirkung etwas orts- und geschichtslos.

Der vorgestellte Neubau im hinteren Grundstücksdrittel schwächt diese historisch wertvolle 
räumliche Logik. Die genannten Probleme umfassen:

• Der Neubau liegt „in zweiter Reihe“ und verliert damit an Sichtbarkeit und 
adressbildender Kraft.   
• Die bestehende, historisch ablesbare Achse des Ensembles wird nicht aufgegriffen 
oder gestärkt. 
• Es entsteht eine isolierte „Bauinsel“, die städtebaulich kaum vermittelt ist – der Neubau 
wird zum nachgeordneten Solitär statt zum integrativen Bestandteil des Ensembles.   
• Der Weg zum Neubau erfolgt über einen bisher als problematisch beschriebenen, 
relativ schmalen Korridor entlang der Sportanlage, was räumlich wie 
sozialpädagogisch nicht angemessen ist.

Ebenso sollte die Freiraumgestaltung als integraler Bestandteil der architektonischen Idee 
verstanden werden. Die Außenräume des Erlenhofs sind historisch als halböffentliche 
Gemeinschaftsflächen konzipiert, die Begegnung und Nachbarschaft fördern. In der aktuellen 
Planung tritt dieser Aspekt kaum in Erscheinung. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, den 
Freiraum stärker als vermittelndes Element zwischen Alt und Neu, zwischen Kindertagesstätte 
und Quartier zu entwickeln. Hier könnte durch eine selbstbewusste Gestaltung der 
Erschließungsachse – etwa über Breite, Beläge, Bepflanzung – eine zusätzliche Ebene der 
Identifikation mit dem Ort entstehen.

Ergebnis: Insgesamt erkennt der Gestaltungsbeirat das hohe funktionale und soziale 
Potenzial des Projekts und begrüßt die Weiterentwicklung der Einrichtung ausdrücklich. Der 
Beirat empfiehlt daher, die Planung in den genannten Punkten zu überarbeiten und eine 
Positionierung an aktueller Stelle des Jugendzentrums zentral und mit klarer Adresse zu 
prüfen, um eine orts- und geschichtsbewusste architektonische Haltung zu ergänzen und bittet 
um erneute Vorstellung. 

TOP 4 Neubau Nuga Gebäudetechnik, Taylor Vogelstang 

Die Konzeption des Lagergebäudes der Firma NUGA steht in engem Zusammenhang und der 
gleichen Architektursprache wie das auf dem Nachbargrundstück realisierte Bürogebäude der 
Firma.

Die Anlehnung geht neben formalen Aspekten bis hin zu Oberflächengestaltung und Details 
der Fassade. Damit wird ein sehr kohärentes Bild und ein Miteinander der beiden Baukörper 
erreicht. Die schon im Verwaltungsbau gezeigte architektonische Qualität wird konsequent auf 
das neue Gebäude übertragen und führt zu einer stimmigen Gesamtkonzeption, welche 
deutlich an Stärke und Präsenz gewinnt. Der Gestaltungsbeirat befürwortet ausdrücklich die 
dargestellte Version des Lagergebäudes.

Einzig die dargestellte Außenraumkonzeption sollte zugunsten weniger Versiegelung und 
mehr Präsenz von Bäumen und Grün nochmals detaillierter erarbeitet werden. Wichtig wäre 
dabei eine Optimierung auch im hinteren Bereich des Grundstücks sowie die Betrachtung des 
Zwischenraumes zum Verwaltungsgebäude als ein kohärenter Außenraum. Die Möglichkeit 
zum Erreichen eines hochwertigen biodiversen Außenraums mit hoher Aufenthaltsqualität 
zwischen den Gebäuden und klarer Gesamterscheinung (Gebäude sowie Grünflächen) sollten 
so konsequent wie die Architektur umgesetzt werden. Zur Unterstützung sollte die Kompetenz 
der Landschaftsarchitektur eingebunden werden. 


Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich. Das Projekt wird vom Gestaltungsbeirat 
zur Umsetzung empfohlen.