77. Gestaltungsbeirat am 23.10.2025
Die Sitzung des 77. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 23.10.2025 im Friedrich-Walter-Saal des MARCHIVUMS statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 ZIM Zentrum innovativer Mobilität RNV, Schwetzingerstadt
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die engagierte und kontinuierliche Weiterentwicklung des
Projekts ISZ der RNV. Besonders positiv hervorgehoben wird die klare, funktionale Grundriss-
und Gebäudestruktur, die ein überzeugendes und gut organisiertes Gesamtkonzept erkennen
lässt. Die Anlage bietet damit ein starkes Fundament für einen modernen, zukunftsfähigen
Betriebsstandort.
Die architektonische Klarheit und die inhaltliche Durcharbeitung der Entwurfsstruktur werden
ausdrücklich gewürdigt. Der Der Gestaltungsbeirat erkennt die Fortschritte gegenüber
früheren Planungsständen an und sieht im Gesamtkonzept ein hohes Potential, die Identität
und Sichtbarkeit der RNV als öffentliches Unternehmen zu stärken. Die Entscheidung
zugunsten von Recyclingbeton wird gewürdigt. Auch die Fassadenverkleidung mit nicht
zementgebundenen Fassadenplatten stellt aus Sicht des Gestaltungsbeirats im Sinne der
Nachhaltigkeit eine gelungene Weiterentwicklung dar. Die geschichtete Gliederung der
Fassade spiegelt nun schlüssig die innere Struktur des Gebäudes wider. Die Verwendung
nicht zementgebundener Fassadenplatten wird begrüßt. Eventuell wäre ein weiterer Weg
Materialien aus dem Zweitmarkt oder Recyclingkreislauf zu verwenden, um ein
zukunftsweisendes Zeichen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu setzen.
Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich die Idee einer Fassadenbegrünung als Beitrag zur
ökologischen Qualität, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Einbindung des Gebäudes
in den städtebaulichen Kontext. Die Planung der Begrünung sollte fachlich begleitet werden,
um eine dauerhafte, technisch und gestalterisch überzeugende Lösung sicherzustellen.
Insgesamt würdigt der Gestaltungsbeirat die qualitativ hochwertige Planung und das
Engagement der Beteiligten. Das Projekt bietet in seiner überarbeiteten Form eine
hervorragende Grundlage, um ein technisch wie architektonisch fortschrittliches Zentrum zu
realisieren.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat wünscht für die weitere Projektbearbeitung viel Erfolg und
empfiehlt das Projekt zur Umsetzung.
TOP 2 Verdichtung Johannes-Hoffart-Str. 24, Neuhermsheim
Der Gestaltungsbeirat versteht und begrüßt die Möglichkeit einer Nachverdichtung des
Wohnblocks in der Johannes-Hoffart-Straße 24.
Die Planer schlagen zwei parallel zum Hauptbaukörper ausgerichtete neue Volumen vor,
welche jeweils zwei förderungsfähige Wohneinheiten pro Geschoss beherbergen,
angeschlossen an das bestehende Treppenhaus des Hauptbaukörpers über geschossweise
angeordnete Brücken.
Die Planer berücksichtigen die Aufenthaltsräume des Bestandsgebäudes insofern, dass die
neuen Baukörper die bestehenden Fenster der Aufenthaltsräume nicht überlagern.
Durch die Anordnung der streng linear angeordneten Baukörper entsteht jedoch kein gut
definierter Außenraum. Des Weiteren ist durch die lineare Anordnung eine gewisse Enge
zwischen den Baukörpern spürbar. Es stellt sich die Frage ob ein zentraler Bereich zwischen
den Baukörpern eine bessere Lösung darstellt, und die Baukörper der Nachverdichtung
entsprechende räumliche Definitionen dazu leisten.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Untersuchung, wie die Baukörper eventuell durch
Drehung oder Versätze, Gliederung durch Vor- und Rücksprünge eine bessere
Raumgliederung für den Freiraum ergeben können. Ebenso sollten die aufgezeigte Anordnung
der Volumen für Mülltonnen nicht abwertend für die Gebäude sowie Eingang platziert werden.
In weiteren planerischen Untersuchungen sollte auch der Eingang des Bestandsblocks im
Süden mit einbezogen werden, um Programmteile des neuen Wohnens sowie des Bestandes
sinnvoll räumlich anzuordnen. Die Doppelerschließung durch diesen Flur im Süden sowie der
parallel daneben verlaufende Fußweg ist zugunsten der Wohnqualität und
Eingangsqualität/Freiraumqualität optimierbar.
Im nördlichen Bereich sollte der Außenraum mit den zusätzlichen Stellplätzen und den
möglichst optimierten und flächenminimierten Feuerwehraufstellflächen verträglicher
eingebunden werden, zumal die dort befindlichen Wohnungen ihren gesamten
Außenraumbezug zur jetzigen großräumigen Grünfläche haben und daher der unmittelbar
zugeordnete Freiraum der Nachverdichtung sehr präzise betrachtet werden muss.
Hierbei spielt die Freianlagenkonzeption eine wesentliche Rolle, sodass
Feuerwehraufstellflächen und andere notwendige Versiegelung optisch verträglich und
harmonisch eingefügt werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Berücksichtigung und Untersuchung der genannten
Aspekte in einer Wiedervorlage.
TOP 3 Kinderhaus Erlenhof, Neckarstadt-West
Der Gestaltungsbeirat dankt den Projektverfassern für die umfassende Vorstellung des
Projekts und würdigt ausdrücklich das Engagement, mit dem das Kinderhaus Erlenhof als
sozialpädagogische Einrichtung weiterentwickelt werden soll. Vor allem die Variantenvielfalt
und die Historie des Projektes zeigt die Komplexität dieses Vorhabens deutlich auf.
Die vorgestellte Variante weist eine ruhige Architektursprache auf und wird grundsätzlich als
einfügend und zurückhaltend gewürdigt. Dennoch überformt der Neubau die Grundordnung
des historischen Bestandsgebäudes und besetzt den vorhandenen Freiraum. Das Projekt führt
mit seiner Setzung in zweiter Reihe zwangsläufig zu einer neuen Adressbildung, welche den
historischen Kontext der Gesamtanlage konterkariert. Die Gebäudestellung als Resultat der
Baumschonung ist nicht befriedigend, sie wirkt eher fremd. Die verursachte Positionierung
dicht an der Wohnbebauung wird ebenfalls als kritisch gesehen. Die Gebäudestellung ist
städtebaulich nicht erklärbar und bleibt ohne Mehrwert.
Der Erlenhof ist ein historisch markantes Ensemble mit einer ganz eigenen Identität. Das
ursprünglich U-förmige, in den 1930er Jahren errichtete Hauptgebäude (im Krieg zerstört, in
den 1950er Jahren vereinfacht wiederaufgebaut) ist ein architektonisch und sozial
bedeutsamer Anker des Quartiers. Er formt bis heute die räumliche Orientierung und
symbolische Mitte zwischen Abenteuerspielplatz, Vorplatz und Jugendhaus.
In der vorliegenden Planung wird dieser Hintergrund bislang nur in sehr eingeschränkter Form
aufgegriffen. Die Erweiterung präsentiert sich formal eigenständig und neutral, bleibt aber
dadurch in ihrer räumlichen und atmosphärischen Wirkung etwas orts- und geschichtslos.
Der vorgestellte Neubau im hinteren Grundstücksdrittel schwächt diese historisch wertvolle
räumliche Logik. Die genannten Probleme umfassen:
• Der Neubau liegt „in zweiter Reihe“ und verliert damit an Sichtbarkeit und
adressbildender Kraft.
• Die bestehende, historisch ablesbare Achse des Ensembles wird nicht aufgegriffen
oder gestärkt.
• Es entsteht eine isolierte „Bauinsel“, die städtebaulich kaum vermittelt ist – der Neubau
wird zum nachgeordneten Solitär statt zum integrativen Bestandteil des Ensembles.
• Der Weg zum Neubau erfolgt über einen bisher als problematisch beschriebenen,
relativ schmalen Korridor entlang der Sportanlage, was räumlich wie
sozialpädagogisch nicht angemessen ist.
Ebenso sollte die Freiraumgestaltung als integraler Bestandteil der architektonischen Idee
verstanden werden. Die Außenräume des Erlenhofs sind historisch als halböffentliche
Gemeinschaftsflächen konzipiert, die Begegnung und Nachbarschaft fördern. In der aktuellen
Planung tritt dieser Aspekt kaum in Erscheinung. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, den
Freiraum stärker als vermittelndes Element zwischen Alt und Neu, zwischen Kindertagesstätte
und Quartier zu entwickeln. Hier könnte durch eine selbstbewusste Gestaltung der
Erschließungsachse – etwa über Breite, Beläge, Bepflanzung – eine zusätzliche Ebene der
Identifikation mit dem Ort entstehen.
Ergebnis: Insgesamt erkennt der Gestaltungsbeirat das hohe funktionale und soziale
Potenzial des Projekts und begrüßt die Weiterentwicklung der Einrichtung ausdrücklich. Der
Beirat empfiehlt daher, die Planung in den genannten Punkten zu überarbeiten und eine
Positionierung an aktueller Stelle des Jugendzentrums zentral und mit klarer Adresse zu
prüfen, um eine orts- und geschichtsbewusste architektonische Haltung zu ergänzen und bittet
um erneute Vorstellung.
TOP 4 Neubau Nuga Gebäudetechnik, Taylor Vogelstang
Die Konzeption des Lagergebäudes der Firma NUGA steht in engem Zusammenhang und der
gleichen Architektursprache wie das auf dem Nachbargrundstück realisierte Bürogebäude der
Firma.
Die Anlehnung geht neben formalen Aspekten bis hin zu Oberflächengestaltung und Details
der Fassade. Damit wird ein sehr kohärentes Bild und ein Miteinander der beiden Baukörper
erreicht. Die schon im Verwaltungsbau gezeigte architektonische Qualität wird konsequent auf
das neue Gebäude übertragen und führt zu einer stimmigen Gesamtkonzeption, welche
deutlich an Stärke und Präsenz gewinnt. Der Gestaltungsbeirat befürwortet ausdrücklich die
dargestellte Version des Lagergebäudes.
Einzig die dargestellte Außenraumkonzeption sollte zugunsten weniger Versiegelung und
mehr Präsenz von Bäumen und Grün nochmals detaillierter erarbeitet werden. Wichtig wäre
dabei eine Optimierung auch im hinteren Bereich des Grundstücks sowie die Betrachtung des
Zwischenraumes zum Verwaltungsgebäude als ein kohärenter Außenraum. Die Möglichkeit
zum Erreichen eines hochwertigen biodiversen Außenraums mit hoher Aufenthaltsqualität
zwischen den Gebäuden und klarer Gesamterscheinung (Gebäude sowie Grünflächen) sollten
so konsequent wie die Architektur umgesetzt werden. Zur Unterstützung sollte die Kompetenz
der Landschaftsarchitektur eingebunden werden.
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich. Das Projekt wird vom Gestaltungsbeirat
zur Umsetzung empfohlen.