76. Gestaltungsbeirat am 17.07.2025
Die Sitzung des 76. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 17.07.2025 im HAIFA 2 (EG), des Technischen Rathauses statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 Neubau Mehrfamilienhaus, Neuostheim
Das Projekt wird zum zweiten Mal vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurde für das Projekt der Bauantrag eingereicht, obwohl der Gestaltungsbeirat erst um eine Wiedervorlage gebeten hatte.
Die erfolgten Veränderungen wie die farblich ruhigere Gestaltung der Fassade werden begrüßt. Auch fand wohl eine positiv verlaufende Abstimmung mit den Fachbehörden zum Erhalt der Straßenbäume statt.
Bei der Baumasse und -höhe gibt es nur minimale Veränderungen, um den Kritikpunkt der mangelnden Einbindung zu entkräften, werden Gebäude der Umgebung als Referenz gezeigt. Allerdings weisen diese fast alle eine Dreigeschossigkeit plus Dach auf und nicht wie das Projekt eine Dreigeschossigkeit plus Staffelgeschoss, welches in seiner Ausformung wie ein viertes Geschoss wirkt und dienen daher nicht als Referenz. Das Gebäude ist mit seinen drei Geschossen plus Staffelgeschoss zur Straßenseite hin zu hoch, auch zur Gartenseite ist und wirkt das Gebäude weiterhin fünfgeschossig und passt sich wenig ein.
Dem Gestaltungsbeirat ist es, wie bereits in der letzten Besprechung formuliert, ein Anliegen, das Quartier in seiner Besonderheit zu sehen, auch wenn kein denkmalrechtlicher Schutzwert besteht. Der Gestaltungsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass die Qualität und der Charakter des Ortes aus dem nicht immer ganz gleichen, aber insgesamt einheitlichen und stark durchgrünten Quartier nördlich der Dürerstraße gebildet wird.
Daher kann den Ausführungen, dass der offene Blockrand entlang der Dürerstraße hinsichtlich der Gebäudetypologie oder der Baumasse nicht dem offenen Blockrand zugeordnet wird, sondern noch eine differenzierte „Schicht“ bildet und sich dadurch eine andere, höhere und dichtere Bebauung ableiten lässt, nicht gefolgt werden.
Dabei wird nach wie begrüßt, dass auch in diesem Quartier eine innerstädtische Nachverdichtung erfolgen soll. Auch ist es durchaus vorstellbar, hier ein Gebäude mit mehr Baumasse entstehen zu lassen.
Der Gestaltungsbeirat sieht aber weiterhin einen erheblichen Verbesserungsbedarf in der gestalterischen Einbindung des Neubaus in den Kontext. Auch auf die Bitte um Prüfung, ob ein Umbau erfolgen kann, wurde nicht eingegangen.
Die Anregungen und Hinweise aus der letzten Besprechung werden daher aufrechterhalten.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um eine grundlegende Überarbeitung zu einem klar strukturierten, kraftvollen Gebäude, das sich besser in die beschriebene Bebauungsstruktur einbindet, die Qualität des Ortes respektiert und weiterentwickelt. Um eine Wiedervorstellung, möglichst mit einem Modell mit korrekten Höhenangaben incl. der Nachbarbebauung, wird gebeten
TOP 2 Kinderhaus Dresdener Straße, Vogelstang
Das Projekt „Kinderhaus an der Dresdner Straße in Vogelsang“ wurde in der Sitzung des Gestaltungsbeirats zum zweiten Mal vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Weiterentwicklung des Vorhabens und gibt folgende ergänzende Hinweise:
Städtebau und Setzung:
Der Umgang mit dem L-förmigen Baukörper wird positiv gesehen. Die Lage der Laubengänge und Balkone an den Gruppenbereichen sowie die Fügung der beiden Gebäudeteile zu einem Gesamtensemble sind nachvollziehbar.
Innere Organisation:
Die Überarbeitung der Erschließungszone ist gelungen. Die Verzahnung von Eingangsbereich und Flurzone stellt eine räumliche Verbesserung dar. Die Öffnungen zum Außenbereich über die Stiefelgangzonen ermöglichen eine gute Belichtung der Erschließungsbereiche. Die vorgeschlagene Verglasung der Stirnseiten zur Verbesserung der Belichtung der Flure wird begrüßt.
Eingangsbereich:
Es wird empfohlen, den Eingangsbereich in der Breite der innenliegenden Treppe nach außen zu öffnen, mit dem Ziel, einen einladenderen Zugang zu schaffen. Die zwei vorgeschlagenen Abstellbereiche sollen an anderer Stelle im Haus nachgewiesen werden.
Fassaden:
Es wird angeregt, einen Dachüberstand und eine Mehrschichtigkeit der Fassade zu prüfen – auch, um einen konstruktiven Holzschutz zu ermöglichen.
Konstruktion:
Die Zielsetzung, ein nachhaltiges Gebäude zu entwickeln, wird begrüßt. Es wird empfohlen, weiterhin zu prüfen, ob eine Realisierung als reiner Holzbau möglich ist, um die Nachhaltigkeit des Projekts weiter zu stärken.
Ergebnis:Der Gestaltungsbeirat freut sich auf die Fortführung des Projekts.
TOP 3 Unionsgebäude Heimstiftung, Käfertal
Das vorgestellte Projekt hat mit den Änderungen deutlich an Qualität gewonnen. Die Zufahrtsituation ist zufriedenstellend gelöst vor allem in Hinblick auf Sicherheitsaspekte. Die Abweichung im Straßenraum zur Mannheimer Straße wird ebenfalls positiv konnotiert (Rücksprung zur ursprünglichen Bauflucht und Wegfall der Arkade).
Die vergrößerte Ansicht durch ein zusätzliches Geschoss zur Unionsstraße mit der ruhigen Dachlandschaft entspricht jetzt dem städtebaulichen Maßstab an dieser Stelle.
Die Reduktion der Öffnung des giebelständigen Bauteils an der Kirche wird ebenfalls positiv aufgenommen, bedarf aber noch weiterer Veränderung:
Der Gestaltungsbeirat regt an, das giebelständige Bauteil in geringem Maße von der Straße abzurücken, ähnlich der alten Bauflucht. Dadurch soll eine Differenzierung der Bauteile durch leichte Staffelung erfolgen, die Orientierung zum westlich gelegenen Platzbereich bleibt dennoch aufrechterhalten, der Einblick in den Zwischenraum mit Kirchturm wird verbessert. Des Weiteren wird angeregt, die noch vorhandene Öffnung im Erdgeschoss weiter zu schließen und beispielsweise die notwendige Rampenanlage auch im Innenbereich abzuwickeln. Der Gestaltungsbeirat verspricht sich dadurch eine angemessene Differenzierung sowie Orientierung und Sequenz der Baukörper.
Bei der Längsabwicklung des Baukörpers parallel zur Unionsstraße sollte die Dachlandschaft bezüglich technischer Aufbauten und Durchdringungen besondere planerische Aufmerksamkeit bekommen, um die Ästhetik der Dachlandschaft in ähnlich ruhiger Form wie die Fassade zu gewährleisten.
Bei der inneren Organisation wird angeregt, dass stirnseitigen Treppenhaus im Park in der Lage zu verändern, um einen Aufenthaltsraum oder Eckzimmer mit entsprechender Lagegunst (Parkblick) zu erhalten. Eine damit verbundene Gliederung der stirnseitigen Fassade durch mögliche zusätzliche Öffnungen sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich, der Gestaltungsbeirat freut sich aber über Kenntnisgabe der weiteren Entwicklung als nachrichtlichen Infopunkt