ZuMA² - Vereinsförderung
Unterstützung für unsere Mannheimer Vereine
Mit dem Vereinsfonds unterstützt die Stadt Vereine und Interessengemeinschaften bei der Ausrichtung von Festen als Begegnungs- und identitätsstiftende Veranstaltungen und damit dem Aufrechterhalten von traditionellem Brauchtum in der Stadt bzw. den Stadtteilen.
Dabei dienen insbesondere traditionelle Veranstaltungen wie Kerwen/Stadtteilfeste als regelmäßige Begegnungsmöglichkeiten für die Menschen in Mannheim, wirken identitätsstiftend und fördern so das lokale Zusammenleben.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderung
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Zuwendungsempfänger*innen sind Vereine und sonstige Interessengemeinschaften, die sich nach ihrer Vereinssatzung, ihrem Gründungsdokument/Vertrag oder ihrem Selbstverständnis dauerhaft kulturellen, gesellschafts-, stadtteilfördernden oder integrativen Aufgaben widmen.
Zuwendungen können nur durch den Veranstalter beantragt werden. Handelt es sich bei den Antragstellenden um eine Interessengemeinschaft oder einen nicht eingetragenen Verein, tritt eine volljährige Person aus diesem Kreis gegenüber der Stadt Mannheim als Antragsteller, Veranstalter und Zuwendungsempfänger auf.
Die beantragenden Vereine und Interessengemeinschaften müssen ihren Sitz in Mannheim haben.
- Gibt es weitere spezielle Kriterien, um aus diesem Zuschusstopf eine Förderung zu beantragen?
Förderfähig sind nur Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum und regelmäßig stattfinden. Sie dienen der Brauchtumspflege, der Identitätsstiftung im Stadtteil oder bieten Begegnungsmöglichkeiten zur Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders.
Die Veranstaltung hat noch nicht begonnen und wird nicht bereits durch eine andere Zuwendung der Stadt Mannheim gefördert (mit Ausnahme des Stadtbezirksbudgets).
Veranstaltungen, die ausschließlich beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder sportlich-kompetitiven Zwecken (z.B. Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum) dienen oder nicht in Mannheim stattfinden, sind nicht förderfähig. Erstmalige Veranstaltungen sind nur dann förderfähig, insofern die regelmäßige Fortsetzung geplant ist.
- Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig und welche nicht?
Zuwendungsfähige Ausgaben sind Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung stehen und für die Veranstaltung zwingend notwendig sind, z.B.:
- Mieten für Ausrüstung/Technik/Toiletten/Straßensperrungen/Sicherheitsdienste
- Gebühren
- Kosten für Verkehrskonzepte/ Sicherheitskonzepte
- Kosten für Sanitätsdienste.
Personalkosten für hauptamtliche Personen und Investitionen sind nicht zuwendungsfähig. Dementsprechend sind u.a. auch Werbe- und Marketingkosten, Ausgaben für Speisen und Getränke sowie Kosten für Dekoration und Geschenke nicht zuwendungsfähig.
- In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Die maximale Fördersumme pro Zuwendungsempfänger*in beträgt 10.000 EUR pro Jahr (unabhängig von der Anzahl der von der*dem Zuwendungsempfänger*in durchgeführten und bezuschussten Veranstaltungen).
Diese maximale Fördersumme ist abhängig davon, ob durch die eingegangenen Interessensbekundungen für alle förderfähigen Veranstaltungen innerhalb eines Jahres die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten und dadurch eine anteilige Reduzierung der Gesamtfördersumme für alle förderfähigen Veranstaltungen erforderlich ist.
Die Fördersumme ist als Fehlbedarfsfinanzierung zu verstehen und kann i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Gibt es besondere Anforderungen oder Abläufe im Antragsverfahren, die zwingend beachtet werden müssen?
Im Vorjahr ist eine formlose Interessenbekundung bis spätestens 30.09. an den Fachbereich Demokratie und Strategie zu stellen. Der vollständige Antrag ist bis 12 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Folgende Angaben müssen sein: Veranstaltungsname und Programm, Höhe der zuwendungsfähigen Kosten (und Angaben zu den Planungsannahmen) sowie die erwarteten Einnahmen (insbesondere, ob eine institutionelle Förderung erfolgt und/oder sonstige Gelder, die von der Stadt Mannheim für diese Veranstaltung gewährt werden). Hier kann man sich z.B. an den Vorjahresdaten orientieren.
- Wo kann ich mich bei Bedarf weiter über den Zuschusstopf und Fördermöglichkeiten informieren?
Alle Informationen zur Antragstellung sind auf der Website der Stadt Mannheim zum Vereinsfonds zu finden.
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
An dieser Stelle können Sie ab Beginn der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.