ZuMA² - Gleichstellung

Mit den Zuschüssen werden Projekte und Organisationen unterstützt, die Schutz, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen – besonders in vulnerablen Lebenssituationen – stärken. Sie richten sich hauptsächlich an den Zielen der Istanbul-Konvention aus. 

Gefördert werden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt, Schutz und Stabilisierung, Beratung und Integration von Migrantinnen sowie Angebote, die intersektionale Lebenslagen von Frauen berücksichtigen.

Die konkrete Förderung umfasst niedrigschwellige Beratungsangebote, Krisenintervention, berufliche Integration sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zur Gewaltprävention und Gleichstellung.

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.

 

FAQ zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der Gleichstellungsförderung

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen? 

Zuschüsse werden nach Gemeinderatsbeschluss vergeben und richten sich an gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter*innen wie Organisationen, Vereine, Initiativen oder Zusammenschlüsse, deren Angebote primär auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet sind. 

 

Gefördert werden Maßnahmen, die gemäß dem Verfassungsauftrag (GG, Artikel 3, Absatz 2) der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen – insbesondere im Rahmen der Istanbul-Konvention, der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und des Chancengleichheitsgesetzes von Baden-Württemberg.

Gibt es weitere spezielle Kriterien, um aus diesem Zuschusstopf eine Förderung zu beantragen?

Besonders förderfähig sind Maßnahmen, die dem Verfassungsauftrag (GG, Artikel 3, Absatz 2) dienen – insbesondere mit Bezug zur Istanbul-Konvention oder mit Bezug zu Angeboten für Frauen in besonderen Lebenslagen. 

 

Niedrigschwellige Maßnahmen, Projekte, die Vernetzung und Kooperation fördern, sowie Maßnahmen mit nachhaltiger und gesamtgesellschaftlicher Wirkung sind willkommen.

 


Nicht förderfähig sind Angebote ohne inhaltlichen Bezug zu den Zielen der Gleichberechtigung von Frauen, Angebote mit diskriminierenden Inhalten, radikaler politischer/religiöser Einflussnahme oder Angebote von Trägern mit unzureichenden Organisationsstrukturen oder finanzieller Leistungsfähigkeit.

Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig und welche nicht?

Zuwendungsfähig sind neben Personal- und Sachkosten auch Honorarkosten, Miet- und Raumkosten, projektbezogene Reise- und Fahrtkosten, Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen, Ausgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie weitere projektbezogene Ausgaben, die zur Erreichung der Zielsetzung erforderlich sind, denkbar.


Unsere bestehenden Zuschüsse beschränken sich aktuell auf Sach-/Personalkosten

 

Die Förderfähigkeit richtet sich nach den geltenden Richtlinien der Stadt Mannheim.

In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?

Aktuell ist bei bestehenden Zuschüssen die jeweilige Fördersumme aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen festgelegt und im Haushalt etatisiert.

Gibt es besondere Anforderungen oder Abläufe im Antragsverfahren, die zwingend beachtet werden müssen?

Den derzeitigen Förderungen liegen Gemeinderatsbeschlüsse zugrunde. Die Zuschussempfänger*innen stellen jährlich einen Antrag in Höhe der jeweils beschlossenen Fördersumme; im Anschluss erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Mittel.

 

Die Vergaberichtlinie der Stadt Mannheim sowie die einschlägigen europäischen Vergaberichtlinien sind zu beachten.

 

Bei Zuschüssen, die eine Interessenbekundung voraussetzen, ist die fachliche Einschätzung der Abteilung Gleichstellung sicherzustellen; zudem erfolgt eine Priorisierung der eingehenden Anträge. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wo kann ich mich bei Bedarf weiter über den Zuschusstopf und Fördermöglichkeiten informieren?

Grundsätzlich können Sie sich auf der Homepage der Stadt Mannheim zum Thema Gleichstellung weitergehend informieren.

 

Bei Fragen können Sie sich auch gerne via E-Mail an uns wenden: gleichstellung@mannheim.de

 


Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?

  • Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
  • Zu erreichende Ziele mit Kennzahlen
  • ggf. Arbeitsverträge oder Dienstvereinbarungen
  • ggf. Zuschussbescheide über andere Förderungen

Wie kann ich meine Förderung beantragen?

An dieser Stelle können Sie ab Beginn der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.