Restmülltonne
- Als Haus- und Grundstückseigentümer*in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen. Entsprechend der Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim (§ 4 Anschluss- und Benutzungszwang) ist die Restmülltonne daher Pflicht. Sie kann einfach per Online-Formular bestellt werden; es wird eine monatliche Gebühr erhoben.
- Die Restmülltonne wird je nach Leerungsgebiet wöchentlich oder 14-täglich geleert.
- In die Restmülltonne gehört alles, was nicht über die Wertstoff-, Bio- oder Papiertonne entsorgt werden kann und nicht zu den Problemstoffen zählt. Nähere Informationen finden Sie im Flyer "Abfall trennen".
- Die Restmülltonne gibt es in den Größen 60-, 80- , 120-, 240-, 660-, 770- und 1.100-Liter.
- Für gelegentliche Übermengen können Sie einen gebührenpflichtigen Restmüllsack am Leerungstag zur Mülltonne dazu stellen. Diesen bekommen Sie bei den Recyclinghöfen und beim Kundencenter. Weitere Hinweise finden Sie unter FAQ Abfallwirtschaft.