Häufig gestellte Fragen zur Abfallentsorgung in Mannheim

  1. Ich möchte Sperrmüll abholen lassen. Was muss ich tun?
    Zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Abholtermin melden Sie ihren Sperrmüll an. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten
    • per Telefon unter der 115
    • per Postkarte
    • per Online-Formular
    • persönlich beim Stadtraumservice Mannheim, Käfertaler Straße 248
    • per Fax – unter 293-7010
       
  2. Wann haben die Recyclinghöfe des Stadtraumservice Mannheim geöffnet?
    Die Recyclinghöfe des Stadtraumservice Mannheim haben folgende Öffnungszeiten.
     
  3. Ich bin umgezogen und benötige Mülltonnen.
    Als Grundstückseigentümer*in können Sie die Mülltonnen direkt beim Stadtraumservice Mannheim per Fax unter 293-8377 bestellen. Gerne können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Bitte geben Sie bei der Bestellung neuer Behälter immer die Vertragskonto-Nr. bei der MVV Energie AG an.

    Sind Sie Mieter*in, dann ist Ihr/e Vermieter/in für die Tonnenbestellung verantwortlich.
     
  4. Ich brauche eine größere / kleinere Mülltonne.
    Als Grundstückseigentümer*in können Sie die Anzahl oder Größe der Mülltonnen direkt beim Stadtraumservice Mannheim per Fax unter 293-8377 ändern oder Sie nutzen unser Online-Formular. Bitte geben Sie bei der Behälteränderung die Vertragskonto-Nr. bei der MVV Energie AG an.

    Sind Sie Mieter*in, dann müssen Sie mit dem/der Vermieter/in Kontakt aufnehmen, damit er die Änderung vornimmt.
     
  5. Kann ich beim Stadtraumservice Mannheim meine Mülltonnen reinigen lassen?
    Als Grundstückseigentümer*in können Sie Ihre Mülltonnen direkt beim Stadtraumservice Mannheim per Fax unter 293-8377 zur Reinigung anmelden oder Sie nutzen unser Online-Formular. Bitte geben Sie bei der Behälterreinigung die Vertragskonto-Nr. bei der MVV Energie AG an.

    Sind Sie Mieter*in, dann müssen Sie mit dem/der Vermieter/in Kontakt aufnehmen, damit er die Behälterreinigung beauftragt.
     
  6. Ich ziehe um. Muss ich die Mülltonnen abmelden?
    Wenn Sie Gebührenbescheid-Empfänger*in sind, ja. Erhält Ihr/e Vermieter/in den Gebührenbescheid, so ist dieser für die Abmeldung der Tonnen verantwortlich.
     
  7. Ist die Leerung der Papiertonne gebührenfrei?
    Ja. Sie zahlen keine gesonderte Gebühr. Weder für die Papiertonne noch für die Leerung.
     
  8. Meine Mülltonne wurde nicht geleert. Was kann ich tun?
    Lassen Sie die Abfalltonne zunächst am Straßenrand stehen, da es sich lediglich um eine Verspätung handeln kann. Melden Sie sich bitte bei unserem Betrieb unter der Telefonnummer 115 oder per Mail unter stadtraumservice@mannheim.de. Wir klären dann den Sachverhalt direkt mit dem Betrieb und informieren Sie entsprechend.
     
  9. Was kann ich tun, wenn mir das Behältervolumen nicht ausreicht?
    Wichtig ist, dass der Deckel der Mülltonne am Leerungstag immer verschlossen ist. Haben Sie häufiger mehr Abfall, als in die Mülltonne passt, müssen Sie eine größere oder weitere Mülltonne bestellen. Für gelegentliche Übermengen an Rest- oder Biomüll können Sie einen gebührenpflichtigen Rest- oder Biomüllsack am Leerungstag zur Mülltonne dazu stellen. Diesen bekommen Sie bei den Recyclinghöfen des Stadtraumservice Mannheim und beim Kundencenter. Sie können aber auch eine gebührenpflichtige zusätzliche Sonderleerung der Mülltonne bestellen. Auch bei der Sonderleerung muss der Deckel geschlossen sein.
    Gelegentliche Übermengen an Verpackungsabfälle und stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Altpapier und größere Kartonagen, können Sie gebührenfrei bei den Recyclinghöfen abgeben. Für die Wertstofftonne können Sie auch eine kostenpflichtige zusätzliche Leerung  beauftragen, dazu wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Entsorger (siehe Aufkleber Wertstofftonne).
     
  10. Meine Abfalltonne ist kaputt. Wie bekomme ich Ersatz?
    Wenn Ihr Abfallbehälter defekt ist, wenden Sie sich bitte an den Stadtraumservice Mannheim unter der Fax-Nr. 293-8377 oder per E-Mail an stadtraumservice@mannheim.de. Der Betrieb wird die Tonne sobald wie möglich gegen eine neue austauschen.
     
  11. Wie hoch sind die Abfallgebühren in Mannheim?
    Die Berechnung der Abfallgebühren ist abhängig von der Serviceart und der Behältergröße. Bei der Serviceart können Sie wählen zwischen Teilservice – das bedeutet, Sie stellen die Abfalltonne selbst bis 6.30 Uhr zur Abfuhr bereit und nach der Leerung wieder zurück an Ihren Standplatz – und Vollservice – Sie müssen sich nicht um das Heraus- und Zurückstellen der Abfalltonnen kümmern, das erledigen unsere Müllwerker für Sie, vorausgesetzt der Zugang ist frei.

    Sie können die Serviceart individuell wählen (außer Wertstofftonne). Je nach Wahl zahlen Sie einen Zuschlag pro Monat und Behälter oder sie sparen Gebühren. Die gewählte Serviceart ist einheitlich für alle Behälter.

    Vom Teilservice ausgenommen sind vierrädrige Behälter (660-1100 Liter). Sie werden immer im Vollservice geleert. Die Biotonne dagegen wird in der ganzen Stadt nur im Teilservice angeboten. Vollservice kann individuell gewählt werden.

    Die Papiertonne ist grundsätzlich gebührenfrei.

    Die genauen Gebühren erfahren Sie in der Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim.
     
  12. Welche Leistungen sind in den Gebühren enthalten?
    Es ist die Aufgabe des Betriebsbereichs Abfallwirtschaft des Stadtraumservice Mannheim Abfälle aus Haushalten und Gewerbebetrieben umweltgerecht zu entsorgen und zu verwerten.

    Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen:
    • die regelmäßige Leerung der Restmüll-, Papier- und Biotonne
    • die Sammlung des Sperrmülls (entweder 2 x 4 m³ oder 1 x 8 m³ pro Jahr) nach vorheriger Anmeldung
    • die Abholung der Grünabfälle vor der Haustür – Termine im Frühjahr und Herbst (siehe  Abfallkalender)
    • die Abholung der Weihnachtsbäume (Termine siehe Abfallkalender)
    • die Annahme und Sammlung von Problemstoffen an vorgegebenen Orten und Terminen (siehe Abfallkalender)
    • die Bereitstellung von Altkleider- und Altglascontainern im gesamten Stadtgebiet Mannheim
    • der Betrieb von zwei Recyclinghöfe im Stadtgebiet Mannheim:
    • Die Beratung von Haushalten und Gewerbebetrieben bei Fragen zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung.
       
  13. Muss ich Müllgebühren bezahlen?
    Ja! Für jedes Objekt in Mannheim, egal ob privat oder gewerblich, besteht Anschluss- und Benutzungszwang. Das bedeutet, wer Abfälle produziert muss diese nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Wie das genau geschieht, regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch eine Satzung. Die Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim legt in § 4 (Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht) fest, dass Grundstückseigentümer oder an deren Stelle andere dinglich Berechtigte (z. B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher) verpflichtet sind, ihre Grundstücke an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Das gilt für jeden Haushalt und ist mit Gebühren belegt. Über die Höhe der Gebühren können Sie sich in der Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim informieren.