Kontraktmanagement und Zuwendungen

Kontraktmanagement und Zuwendungen

Viele Aufgabestellungen des Jugendamtes werden mit freien Trägern erledigt. Hierbei kann es sich beispielsweise um den Betrieb eines Jugendtreffs, einer psychologischen Beratungsstelle oder um die Unterstützung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen handeln. Für viele dieser Aufgabenstellungen werden mit freien Trägern Verträge abgeschlossen. Andernfalls erfolgt die Förderung durch Verwaltungsakt (Bewilligungsbescheid).

Aufgaben:

  • Institutionelle Zuwendungen und Projektförderung
  • Kontraktschluss mit freien Trägern, wenn es um investive oder betriebliche Zuwendungen geht
  • Entscheidungen über die Gewährung dieser städtischen Leistungen

Institutionelle- und Projektförderung

Hier werden die politisch entschiedenen Förderleistungen für beispielsweise Jugendhäuser, Beratungsstellen für Jugendliche und Familien, Projekte von Vereinen, Einrichtungen u.ä. bearbeitet. Die zuvor festgelegten Bedingungen für eine Förderung werden auf ihre Erfüllung hin geprüft und gegebenenfalls die dafür gemeinderätlichen beschlossenen Gelder zur Verfügung gestellt. Im Weiteren erfolgt die fiskalische Prüfung der Verwendung von gewährten Steuermittel. Durch die Einbeziehung der einzelnen Fachabteilungen des Jugendamtes wird zudem das Wirkungscontrolling sichergestellt.

 

Betriebliche und investive Förderung von Kindertagesstätten-Trägern

Für den laufenden Betrieb einer Kindertagesstätte erhalten die Träger dieser Einrichtungen einen laufenden Zuschuss im gesetzlichen Rahmen. Hier werden die Anträge, die Verwendungsnachweise und die Auszahlungsvorgänge bearbeitet.

Bei Sanierungsbedarfen, Erweiterungen und Neubauten von Kindertageseinrichtungen werden Baukosten auf Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen gefördert.

Fragen und Anträge zu den beiden Förderarten können an die folgende E-Mailadresse gerichtet werden:

58.8.KITAG@mannheim.de