Schwerbehindertenparkausweis
Blauer Schwerbehindertenparkausweis
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können einen „blauen Parkausweis“ erhalten. Der blaue Parkausweis gilt in allen Staaten der Europäischen Union und ermöglicht das Parken auf mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten Parkflächen (Behindertenparkplätze).
Sie finden die Schwerbehindertenparkplätze im Geodatenportal
- unter dem Menüpunkt „Barrierefreiheit/Inklusion“
- unten als Download „Übersicht Schwerbehindertenparkplätze“
Orangefarbener Schwerbehindertenparkausweis
Der "orangefarbene Parkausweis" ist neben dem "blauen Parkausweis" eine weitere Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.
Mit dem blauen und orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis besitzen Sie grundsätzlich folgende Parkberechtigungen:
- Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
- Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
- Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, aber durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner
- Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen
- In Einzelfällen (daher bitte immer vorher erkundigen) dürfen Sie mit der Ausnahmegenehmigung auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken
Der Parkausweis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Berechtigte können den Parkausweis auch als Beifahrer benutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Sie müssen in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Sie können den blauen Parkausweis erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
- blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben
Sie können den orangefarbenen Parkausweis erhalten, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
- Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
- Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.
- Schwerbehinderte Menschen mit vergleichbaren Krankheitsbildern, die nach versorgungsärztlicher Feststellung den oben genannten Personenkreis gleichgestellt sind.
Achtung: Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.
- Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
- Schwerbehindertenausweis
- Bisherigen Parkausweis (nur bei Verlängerung)
- Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Schwerbehindertenparkausweis gebührenfrei - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Den Schwerbehindertenparkausweis können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
Den Schwerbehindertenparkausweis können Sie auch schriftlich per Post beim Bürgerservice beantragen. In diesen Fällen muss vorab das Formular auf der Internetseite der Stadt Mannheim heruntergeladen und ausgedruckt werden.
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