Sozialpass


Zur Terminvereinbarung


Sozialleistungsempfänger*innen erhalten gegen Vorlage des Sozialpasses bei verschiedenen privaten oder öffentlichen Einrichtungen Vergünstigungen. Der Sozialpass ist jeweils ein Jahr gültig und kann verlängert werden, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz in Mannheim haben.

Folgende Personen können bei den Bürgerservices einen Sozialpass erhalten:

  • Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), einschließlich der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter
  • Barbetrag (z.B. "Taschengeld" in Heimen nach SGB XII) oder entsprechende Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
  • gültiger Leistungsbescheid
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Sozialpass gebührenfrei
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (4. Kapitell SGB XII)
  • Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), einschließlich der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Barbetrag (z. B. „Taschengeld“ in Heimen nach § 27b (2) SGB XII) oder entsprechende Leistungen der Kriegsopferfürsorge

können Sie den Sozialpass an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Bei allen anderen Bezugsarten müssen Sie sich an die für den Leistungsbescheid zuständige Stelle wenden.

Weitere Informationen beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
 

Eine Beantragung über das Bürgerportal, per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

Was könnte Sie sonst noch interessieren?

 

Bewerten Sie unsere Homepage!

Wichtige Downloads